Planprofi24 in Mönchengladbach

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Mönchengladbach — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Mönchengladbach ist bis heute eine Doppelstadt: Die einstmals eigenständigen Zentren Gladbach und Rheydt wurden erst 1975 im Zuge der NRW-Gebietsreform endgültig zu einer Stadt vereint, nachdem ein erster Zusammenschluss 1929 schon 1933 wieder rückgängig gemacht worden war. Als frühere Textilmetropole, im frühen 20. Jahrhundert auch als Rheinisches Manchester bekannt, prägen bis heute zwei historisch gewachsene Innenstadtkerne mit eigenem Sanierungsbedarf das Stadtbild. Für Eigentümer bedeutet das: Wer in Gladbach oder Rheydt saniert, umbaut oder umnutzt, trifft auf zwei unterschiedliche innerstädtische Ausgangslagen und entsprechend individuellen Bedarf an aktuellen Aufmaßen, Grundrissen und Bauanträgen.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Mönchengladbach

Zuständige untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Stadtgebiet ist der Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz (Fachbereich 63) der Stadtverwaltung. Bemerkenswert ist der Sitz: Die Behörde residiert im Rathaus Rheydt am Markt 9 – nicht im Rathaus Abtei im historischen Zentrum Gladbachs, dem Amtssitz des Oberbürgermeisters, den viele Auswärtige eher mit der Stadtverwaltung verbinden. Zuständig ist der Fachbereich zentral für ganz Mönchengladbach, unabhängig davon, ob das Bauvorhaben in Gladbach, Rheydt, Rheindahlen oder einem anderen Stadtteil liegt.

Für laufende Verfahren bietet die Stadt mit BauInfo online ein digitales Auskunftssystem: Antragstellende erhalten nach Einreichung ein Aktenzeichen samt persönlichem Zugang, über den sich der Bearbeitungsstand jederzeit online verfolgen lässt.

Bauordnung und Besonderheiten in Mönchengladbach

Auch in Mönchengladbach gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), die zum 1. September 2026 durch den neuen BauCode NRW abgelöst wird und den Umbau sowie die Umnutzung von Bestandsgebäuden erleichtert – etwa bei leerstehenden Ladenlokalen in den Innenstädten.

Eine Besonderheit, die es in dieser Form nur in Mönchengladbach gibt, ist die parallele Sanierungsplanung für die beiden historischen Zentren: 2025 hat die Stadt sowohl im Gladbacher Zentrum rund um Obere Hindenburgstraße, Alter Markt und Waldhausener Straße als auch im Zentrum Rheydt zwischen Hauptbahnhof, Limitenstraße und dem Lankes-Gelände eigene Untersuchungsgebiete für künftige städtebauliche Sanierungsgebiete abgegrenzt und jeweils eine Vorbereitende Untersuchung nach Baugesetzbuch eingeleitet. Für Rheydt sind zusätzlich eine Imagekampagne, die Aufwertung der Hauptstraße und die Umgestaltung der Mühlenstraße vorgesehen. Wird aus einem der beiden Gebiete ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, werden bauliche Maßnahmen dort nach § 144 BauGB zusätzlich genehmigungspflichtig.

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