Bauzeichnung in Mönchengladbach — ein koordinierter Plansatz nach BauPrüfVO NRW, unabhängig von Gladbach oder Rheydt
Für eine Bauzeichnung in Mönchengladbach gilt dieselbe Verordnung, die in Nordrhein-Westfalen auch über den Einsatz von Prüfingenieuren entscheidet: die BauPrüfVO NRW. Wer beim Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz einreicht, braucht deshalb selten eine einzelne Zeichnung, sondern einen vollständigen, in sich stimmigen Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht – anders als der einzelne Grundriss, den viele Eigentümer für Verkauf oder Wohnflächenberechnung benötigen. Wer angesichts der beiden historischen Stadtzentren einen unterschiedlichen Ablauf für Gladbach und Rheydt vermutet, kann hier beruhigt werden: Anders als bei der Zuständigkeit für die Grundbucheintragung, wo tatsächlich zwei unterschiedliche Amtsgerichte entscheiden, prüft beim Plansatz derselbe Fachbereich nach denselben Regeln – unabhängig davon, ob das Grundstück nahe der Oberen Hindenburgstraße in Gladbach oder im Denkmalbereich Rheydts liegt.
- Was die BauPrüfVO NRW für Ihre Bauzeichnung verlangt
- Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
- Was zu einem vollständigen Plansatz in Mönchengladbach gehört
- Bauzeichnungen in Mönchengladbach – Beispiele aus der Praxis
- So entsteht Ihr Plansatz für Mönchengladbach
- Was den Preis für eine Bauzeichnung in Mönchengladbach beeinflusst
Was die BauPrüfVO NRW für Ihre Bauzeichnung verlangt
Damit eine Bauzeichnung in Mönchengladbach als vollständige Bauvorlage durchgeht, muss sie den Vorgaben der BauPrüfVO NRW entsprechen:
- Der Maßstab liegt im Regelfall bei 1:100; nur wenn die einzutragenden Angaben es erfordern, ist ein größerer Maßstab zu wählen.
- Für die Umgebungsbebauung genügt stattdessen auch ein kleinerer Maßstab, ebenso eine Farbfotografie oder Fotomontage.
- Da dieselbe Verordnung zugleich die bautechnischen Prüfungen regelt, sind Bauzeichnung und Standsicherheitsnachweis in Nordrhein-Westfalen enger miteinander verzahnt als anderswo – der Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz bewertet beide Bauvorlagen gemeinsam.
Bei einer Stadt mit zwei Rathäusern, zwei Hauptbahnhöfen und, wie sich bei der Teilungserklärung zeigt, sogar zwei Amtsgerichten liegt die Vermutung nahe, auch die Einreichung eines Plansatzes unterscheide sich zwischen den beiden Stadthälften. Das trifft für die Bauzeichnung nicht zu: Der Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz prüft Grundriss, Schnitt und Ansicht nach denselben Vorgaben der BauPrüfVO NRW, ganz gleich ob das Grundstück im Gladbacher Zentrum oder in Rheydt liegt – anders als beim zuständigen Amtsgericht für die spätere Grundbucheintragung macht die Lage hier keinen verfahrensrechtlichen Unterschied. Ein eigener Zusatzaufwand entsteht nicht durch die Stadthälfte, sondern durch den Denkmalstatus: Für ein Vorhaben im seit 2016 geschützten Denkmalbereich Rheydt verlangt die untere Denkmalbehörde regelmäßig zusätzliche Angaben zur Vereinbarkeit mit der charakteristischen Wiederaufbau-Architektur, bevor sie ihr Einvernehmen erteilt – ein Vorhaben im Gladbacher Zentrum außerhalb eines Denkmalbereichs kommt ohne diesen Schritt aus. Diese Unterscheidung verläuft aber quer zur Doppelstadt-Grenze: Auch einzelne denkmalgeschützte Fabrikbauten in Eicken oder Dahl lösen dieselbe zusätzliche Prüfung aus wie ein Gebäude in Rheydt.
Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
Je nachdem, ob ein Neubau oder ein Bestandsgebäude betroffen ist, entsteht der Plansatz auf unterschiedlichem Weg:
Neubau: Plansatz entsteht aus einem Guss
Weil Grundriss, Schnitt und Ansicht derselben Planung entstammen, passen ihre Maße von Anfang an zusammen – unabhängig davon, ob das Vorhaben im Gladbacher oder im Rheydter Zentrum entsteht.
Bestand: neue Zeichnung gegen den vorhandenen Zustand abgeglichen
Wer ein bestehendes Gebäude verändert, muss in der Zeichnung klar zwischen zu beseitigenden und neu geplanten Bauteilen unterscheiden. Weil der Wiederaufbau nach den Zerstörungen von 1943 und 1944 den Zuschnitt vieler Häuser veränderte, ist ein aktuelles Aufmaß dafür oft verlässlicher als eine ältere Bauaktenzeichnung.
Was zu einem vollständigen Plansatz in Mönchengladbach gehört
Beim Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz reicht keine isolierte Zeichnung – gefragt ist stets das Zusammenspiel mehrerer Blätter:
- Grundrisse aller Geschosse
Im Maßstab 1:100 bemaßt und mit sämtlichen Pflichtangaben versehen, die die BauPrüfVO NRW für Grundrisse vorschreibt.
- Schnitte und Ansichten
Im gleichen Maßstab wie die Grundrisse gehalten und so beschriftet, dass sich Bauteile über alle Blätter hinweg eindeutig zuordnen lassen.
- Lageplan
Zeigt das Vorhaben mit seiner genauen Lage auf dem betroffenen Flurstück, entnommen aus dem amtlichen Kataster.
- Zusätzliche Angaben im Denkmalbereich Rheydt
Nur für Vorhaben im seit 2016 geschützten Zentrum erforderlich – Grundlage für das Einvernehmen der unteren Denkmalbehörde zur Vereinbarkeit mit der Wiederaufbau-Architektur.
Bauzeichnungen in Mönchengladbach – Beispiele aus der Praxis
Neubau eines Mehrfamilienhauses im Gladbacher Zentrum
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im geforderten Maßstab – ohne zusätzliche Denkmalabstimmung, da das Grundstück außerhalb eines Denkmalbereichs liegt.
Umbau eines Wohnhauses im Denkmalbereich Rheydt
Die neuen Zeichnungen müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden; zusätzlich stimmt der Fachbereich den Plansatz mit der unteren Denkmalbehörde ab, bevor er ihn abschließend prüft.
Sanierung einer denkmalgeschützten Fabrikantenvilla in Eicken
Obwohl das Gebäude im Gladbacher Teil der Stadt liegt, löst der Denkmalstatus dieselbe zusätzliche Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde aus wie ein Vorhaben im Zentrum Rheydts – die Zuständigkeit bleibt beim selben Fachbereich.
So entsteht Ihr Plansatz für Mönchengladbach
Bis der Plansatz einreichfertig ist, durchläuft er mehrere Etappen, die aufeinander aufbauen.
- Bestand klären
Als Grundlage dient entweder die vorhandene Bauakte beim Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz oder, bei Umbauten, ein aktuelles Aufmaß vor Ort.
- Grundrisse erstellen
Im Maßstab 1:100 gezeichnet, bemaßt und mit den von der BauPrüfVO NRW verlangten Pflichtangaben versehen.
- Schnitte und Ansichten abstimmen
So auf die Grundrisse bezogen, dass Maße und Bauteile über den gesamten Satz hinweg zusammenpassen.
- Denkmalstatus prüfen
Liegt das Vorhaben im Denkmalbereich Rheydt oder betrifft es ein Einzeldenkmal wie eine Fabrikantenvilla in Eicken, wird die Zeichnung vorab um die dafür nötigen Angaben ergänzt.
- Plansatz für den Fachbereich Bauordnung zusammenstellen
Zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung digital aufbereitet und über das Bauportal.NRW eingereicht.
Was den Preis für eine Bauzeichnung in Mönchengladbach beeinflusst
Wie viel ein Plansatz kostet, lässt sich pauschal nicht beziffern. Den tatsächlichen Aufwand bestimmen diese Punkte:
- Neubau oder Bestand
Aus einer laufenden Neubauplanung entsteht ein abgestimmter Plansatz meist rascher als aus der Anpassung an einen seit dem Wiederaufbau veränderten Bestand.
- Zustand der Bestandsunterlagen
Ist keine brauchbare Bauakte vorhanden, steht vor der eigentlichen Zeichnung erst ein Aufmaß-Termin an.
- Denkmalstatus, unabhängig von der Stadthälfte
Ein Vorhaben im Denkmalbereich Rheydt oder an einem Einzeldenkmal in Eicken oder Dahl verlangt zusätzliche Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde.
- Umfang des Vorhabens
Wie viele Einzelzeichnungen der fertige Plansatz umfasst, hängt von der Geschosszahl und der Komplexität der Bauteile ab.
Alle Leistungen in Mönchengladbach
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Mönchengladbach ansehen →
Haben Sie noch Fragen?
Lassen Sie uns anfangen!
Stellen Sie Ihren Plansatz hier zusammen – Grundrisse, Ansichten und Schnitte.
