Planprofi24 in Koblenz
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Koblenz — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Am Zusammenfluss von Rhein und Mosel gelegen, ist Koblenz mit rund 115.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die drittgrößte Stadt von Rheinland-Pfalz nach Mainz und Ludwigshafen am Rhein. Namensgebend für diese Lage ist das Deutsche Eck, das bekannteste Wahrzeichen der Stadt. Schon um 9 v. Chr. errichteten die Römer dort das Kastell Confluentes, weshalb Koblenz regelmäßig zu den ältesten Städten Deutschlands gezählt wird – den Anspruch, die älteste Stadt des Landes zu sein, erhebt allerdings auch das rheinland-pfälzische Trier für sich, sodass dieser Superlativ selbst umstritten bleibt. Seit 2002 zählt der Zusammenfluss zum UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal, dessen Kernzone bis in die Koblenzer Altstadt an der Mosel hineinreicht und auf der anderen Rheinseite auch die Altstadt und die Festung Ehrenbreitstein einschließt, die als eine der größten erhaltenen Festungsanlagen Europas gilt. Zugleich zählt Koblenz zu den im Zweiten Weltkrieg besonders schwer getroffenen deutschen Städten: Nach den vorliegenden Quellen legten die Luftangriffe der Jahre 1944/45 einen Großteil der Innenstadt in Trümmer, sodass historisch geschütztes Altstadtgefüge und jüngere Nachkriegsbebauung dort bis heute unmittelbar nebeneinanderstehen. Wer in diesem Mix baut, saniert oder eine Immobilie verkauft, kommt an einem aktuellen, belastbaren Aufmaß selten vorbei.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Koblenz
Das Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung in der Bahnhofstraße 47 ist innerhalb der Stadtverwaltung Koblenz für Bauanträge im gesamten Stadtgebiet zuständig. Weil Koblenz kreisfrei ist, gibt es daneben keine Kreisbehörde – anders als für die umliegenden Ortsgemeinden, die zum Landkreis Mayen-Koblenz gehören und ihre Bauanträge dort über die Kreisverwaltung einreichen. Für Denkmalschutz ist ebenfalls dieses Amt zuständig, als untere Denkmalschutzbehörde: Bauordnungsrecht und Denkmalrecht laufen in Koblenz damit über dieselbe Stelle.
Mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und dem Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) haben zudem zwei Landesbehörden ihren Sitz in Koblenz. Für den einzelnen Bauantrag sind beide jedoch nicht zuständig: Die SGD Nord übt als obere Bauaufsichtsbehörde lediglich die Fachaufsicht über die städtischen und kommunalen Bauämter des Nordteils von Rheinland-Pfalz aus. Eingereicht wird der Bauantrag beim städtischen Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung – seit dem 29. September 2025 alternativ auch digital über das landesweite elektronische Bauportal von Rheinland-Pfalz.
Bauordnung und Besonderheiten in Koblenz
Grundlage ist die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in der Fassung des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung baurechtlicher Vorschriften vom 22. September 2025. Die materiellen Erleichterungen dieser Novelle gelten seit dem 1. November 2025, darunter der Wegfall der Stellplatzpflicht für Wohnraum, der durch Aufstockung, Dachgeschossausbau oder Nutzungsänderung neu entsteht; die verfahrensrechtlichen Anpassungen folgten zum 1. Januar 2026.
Eine Besonderheit, die sich in dieser Form nur in Koblenz stellt, folgt aus der Lage im UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal: Reicht die Kernzone des Welterbes bis in ein Bauvorhaben in der Altstadt oder in Ehrenbreitstein hinein, prüft das Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung zusätzlich zur LBauO auch nach dem Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG). Für Veränderungen an einem der über 600 Kulturdenkmäler im Stadtgebiet ist nach § 13 DSchG eine gesonderte denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, und der in § 4 DSchG geregelte Umgebungsschutz kann diese Prüfpflicht auch auf benachbarte, selbst nicht denkmalgeschützte Gebäude ausdehnen.
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