Bauzeichnung in Koblenz — ein koordinierter Plansatz im Maßstab mindestens 1:50

Für eine einzelne Zeichnung braucht es in Koblenz selten wirklich nur eine einzelne Zeichnung. Die Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO), die in Rheinland-Pfalz die Anforderungen an Bauvorlagen festlegt, verlangt einen vollständigen, in sich stimmigen Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht – erstellt im Mindestmaßstab 1:50, feiner als der in vielen anderen Bundesländern übliche Wert von 1:100. Das Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung prüft diesen Satz stets als Ganzes gegeneinander. Eine zusätzliche Schwierigkeit kommt hinzu, sobald ein Gebäude in der Kernzone des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal liegt: Dann muss aus der Zeichnung selbst hervorgehen, welche Bauteile historisch überliefert sind und welche im Zuge einer Änderung neu entstehen sollen.

Was die BauuntPrüfVO für Ihre Bauzeichnung verlangt

Die Landesverordnung bestimmt, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt:

  • Bauzeichnungen sind mindestens im Maßstab 1:50 anzufertigen, der Lageplan üblicherweise im Maßstab 1:1000.
  • Jede Zeichnung braucht eine erkennbare Maßstabskennzeichnung, damit sich Werte auch nachträglich noch überprüfen lassen.
  • Bei einer Änderung am Bestand müssen zu beseitigende und neu geplante Bauteile eindeutig auseinandergehalten werden können.
  • Betrifft die Änderung ein Kulturdenkmal in der Welterbe-Kernzone, prüft das Amt zusätzlich, ob die Zeichnung mit dem Denkmalschutzgesetz vereinbar ist.
  • Wer die Zeichnung im Auftrag der Bauherrschaft erstellt und einreicht, muss die dafür erforderliche Bauvorlageberechtigung besitzen.
Feinerer Maßstab für einen Bestand mit doppelter Geschichte

Dass Rheinland-Pfalz mit 1:50 einen feineren Mindestmaßstab verlangt als der in mehreren anderen Ländern übliche Wert von 1:100, zeigt sich in Koblenz besonders deutlich: Wandstärken, Fensteröffnungen und Fassadendetails müssen entsprechend präziser dargestellt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Koblenzer Altstadt originalgetreu wiederhergestellte Vorkriegsfassaden unmittelbar neben schlichteren, rein funktionalen Wiederaufbaubauten zeigt. Für eine Bauzeichnung genügt es deshalb bei einem historisch wiederhergestellten Gebäude häufig nicht, ausschließlich den heutigen Zustand abzubilden – erkennbar sein muss zusätzlich, welche Bauteile ursprünglich historisch waren und welche im Zuge des Wiederaufbaus oder eines späteren Umbaus neu entstanden. Bei einem eingetragenen Kulturdenkmal wird diese Unterscheidung zur Voraussetzung dafür, dass die untere Denkmalschutzbehörde eine geplante Veränderung überhaupt sachgerecht einordnen kann.

Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen

Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der Plansatz für Koblenz entsteht:

Neubau: vollständiger Plansatz von Grund auf

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmtes Ganzes direkt aus der Planung, durchgängig im Maßstab mindestens 1:50.

Bestand und Umbau: Abgleich mit vorhandenen Unterlagen

Bei Änderungen an einem Gebäude in der Altstadt oder anderswo im Stadtgebiet müssen die neuen Zeichnungen bestehende und geplante Bauteile eindeutig trennen – Grundlage dafür ist ein aktuelles Aufmaß, wenn die Bauakte nicht ausreicht.

Erweiterung eines bereits genehmigten Plansatzes

Wird ein früher genehmigtes Vorhaben nachträglich verändert, etwa durch einen zusätzlichen Anbau, muss der neue Plansatz sowohl den ursprünglich genehmigten als auch den nun geplanten Zustand widerspruchsfrei zeigen.

Was zu einem vollständigen Plansatz in Koblenz gehört

Für die Einreichung braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:

  • Grundrisse aller Geschosse

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:50, mit allen nach der BauuntPrüfVO geforderten Kennzeichnungen.

  • Schnitte und Ansichten

    Auf die Grundrisse abgestimmt, im selben Maßstab, mit einheitlicher Darstellung der Bauteile.

  • Lageplan

    Amtlicher Kartenausschnitt mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück, ergänzt um eine kurze Baubeschreibung.

  • Kennzeichnung historischer Bauteile

    Bei einem Kulturdenkmal in der Welterbe-Kernzone wird zusätzlich dargestellt, welche Elemente historisch sind und welche neu entstehen sollen.

  • Nachweis der Bauvorlageberechtigung

    Aus dem Plansatz muss hervorgehen, wer ihn im Sinne der Bauvorlageberechtigung verantwortet – ohne diese Angabe nimmt das Amt die Unterlagen nicht als vollständige Bauvorlage an.

Bauzeichnungen in Koblenz – Beispiele aus der Praxis

Neubau eines Mehrfamilienhauses in einem jüngeren Stadtteil

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im Maßstab mindestens 1:50.

Dachgeschossausbau in einem Wiederaufbauhaus

Die neuen Zeichnungen müssen bestehende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden; Grundlage ist ein aktuelles Aufmaß des betroffenen Geschosses.

Fassadenänderung an einem Altstadthaus

Weil das Gebäude in der Welterbe-Kernzone liegt, muss die Zeichnung erkennbar machen, welche Fassadenteile historisch sind – Grundlage für die Prüfung durch die untere Denkmalschutzbehörde.

Nachträglicher Anbau an ein bereits genehmigtes Gebäude in Lützel

Der neue Plansatz zeigt sowohl den ursprünglich genehmigten als auch den geplanten Zustand, damit das Amt die Erweiterung im Kontext des Bestands beurteilen kann.

So entsteht Ihr Plansatz für Koblenz

Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte:

  1. Bestand klären

    Vorhandene Bauakte aus Stadtarchiv oder laufender Registratur, oder ein Aufmaß als Grundlage für Umbauten und Bestandsobjekte.

  2. Grundrisse erstellen

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:50, mit allen Pflichtangaben der BauuntPrüfVO.

  3. Schnitte und Ansichten abstimmen

    Auf die Grundrisse bezogen, damit Maße und Bauteile durchgängig übereinstimmen.

  4. Denkmalschutz-Betroffenheit prüfen

    In der Welterbe-Kernzone wird geklärt, ob und wie historische Bauteile in der Zeichnung gesondert zu kennzeichnen sind.

  5. Plansatz für das Amt zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung über das elektronische Bauportal Rheinland-Pfalz, zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung.

Was den Preis für eine Bauzeichnung in Koblenz beeinflusst

Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Neubau oder Bestand

    Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren historischen Bestand.

  • Zustand der Bestandsunterlagen

    Fehlt eine verwertbare Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.

  • Erforderlicher Detailgrad im Maßstab 1:50

    Der gegenüber 1:100 feinere Mindestmaßstab verlangt mehr Detailtiefe bei Wandstärken und Öffnungen.

  • Lage in der Welterbe-Kernzone

    Bei einem Kulturdenkmal kommt die zusätzliche Kennzeichnung historischer Bauteile und die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde hinzu.

  • Zahl der Geschosse und Gebäudeteile

    Jedes weitere Geschoss und jeder zusätzliche Gebäudeteil verlangt eigene, aufeinander abgestimmte Zeichnungen.

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