Planprofi24 in Gütersloh

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Gütersloh — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Am 1. Juli 1835 gründete der Drucker Carl Bertelsmann in Gütersloh einen kleinen Verlag für Gesang- und Schulbücher, aus dem über mehrere Generationen der Familie der heutige Bertelsmann-Konzern hervorging – nach eigenen Angaben eines der größten Medienunternehmen der Welt, das seine Konzernzentrale bis heute an der Carl-Bertelsmann-Straße im Stadtteil Avenwedde unterhält, ebenso wie die 1977 von Reinhard Mohn gegründete Bertelsmann Stiftung. Kaum weniger prägend, nur wenige Kilometer entfernt: Carl Miele und Reinhard Zinkann nahmen ab 1899 in einer alten Mühle im benachbarten Herzebrock mit der Fertigung von Milchzentrifugen den Betrieb ihrer neuen Firma auf, ehe sie Sitz und Produktion bereits 1907 endgültig nach Gütersloh verlegten – bis heute Stammsitz des Hausgeräteherstellers Miele.

Für eine Stadt mit zwei derart bekannten Adressen wirkt die amtliche Einwohnerzahl fast bescheiden: Nach amtlicher, um den Zensus 2022 fortgeschriebener Statistik zählte Gütersloh zum 31. Dezember 2024 rund 100.500 Einwohnerinnen und Einwohner (genau: 100.479) – ein Polster von nur rund 480 Personen über der Marke, ab der eine deutsche Stadt überhaupt als Großstadt gilt. Beim Zensus selbst war die Stadt zum Stichtag 15. Mai 2022 mit 99.344 Einwohnerinnen und Einwohnern kurzzeitig sogar darunter gerutscht; seither teilt sich Gütersloh mit dem rheinland-pfälzischen Kaiserslautern und zeitweise dem niedersächsischen Hildesheim in der Lokalpresse den Titel der knappsten Großstadt Deutschlands. Verwaltungsrechtlich ist das kein Widerspruch: Gütersloh ist nicht kreisfrei, sondern selbst Kreisstadt des gleichnamigen Kreises Gütersloh – mit einer eigenen unteren Bauaufsichtsbehörde, die für Bauantrag, Umbau oder Nutzungsänderung zuständig bleibt, ganz gleich, wie knapp die 100.000er-Schwelle gerade ausfällt.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Gütersloh

Wer in Gütersloh baut, hat es nicht mit der Kreisverwaltung zu tun. Als Stadt mit mehr als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Gütersloh nach § 4 der Gemeindeordnung NRW kraft Gesetzes große kreisangehörige Stadt und nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 57 BauO NRW für ihr gesamtes Stadtgebiet eigenständig wahr – von der Innenstadt rund um den Alten Kirchplatz bis zu den erst 1970 eingemeindeten Stadtteilen Avenwedde, Isselhorst oder Spexard. Zuständig ist der Fachbereich Bauordnung (Verwaltung, Bauordnung und Vermessung) im Rathaus Haus I, Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh, erreichbar unter 05241 82-3292 oder [email protected]. Sprechzeiten bestehen an den meisten Werktagen vormittags, montags und donnerstags zusätzlich am Nachmittag; seit dem 1. April 2023 lassen sich Bauanträge zusätzlich vollständig digital über das Bauportal.NRW einreichen.

Ungewöhnlich ist dabei weniger die eigene Bauaufsicht selbst als ihre Geschichte: Den Kreis Gütersloh gibt es in seiner heutigen Form erst seit dem 1. Januar 1973. Das sogenannte Bielefeld-Gesetz löste zu diesem Datum die bis dahin eigenständigen Kreise Halle (Westfalen) und Wiedenbrück auf, gliederte zusätzlich die Stadt Harsewinkel und die Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock aus dem in derselben Reform aufgelösten Kreis Bielefeld ein und bestimmte ausdrücklich Gütersloh – nicht das seit 1816 amtierende Wiedenbrück, heute ein Stadtteil von Rheda-Wiedenbrück – zum Sitz der neuen Kreisverwaltung. Für kleinere Kreiskommunen wie Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Steinhagen oder Versmold führt der Kreis Gütersloh die untere Bauaufsicht dagegen bis heute selbst; Rheda-Wiedenbrück und Verl verfügen als mittlere kreisangehörige Städte ebenfalls über ein eigenes Bauordnungsamt. Gegenüber der Stadt Gütersloh selbst beschränkt sich die Kreisverwaltung auf die Funktion der oberen Bauaufsichtsbehörde – zuständig vor allem für Aufsichtsbeschwerden, nicht für die laufende Bearbeitung von Bauanträgen.

Bauordnung und Besonderheiten in Gütersloh

Rechtsgrundlage für Bauvorhaben in Gütersloh ist noch die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018). Der Landtag hat sie am 15. Juli 2026 mit dem sogenannten BauCode NRW grundlegend neu gefasst; die Neuregelung tritt zum 1. September 2026 landesweit in Kraft und soll Genehmigungsverfahren digitalisieren sowie vor allem Umbauten, Anbauten und Umnutzungen im Gebäudebestand von bürokratischen Hürden befreien. Für eine Stadt, deren heutiges Gebiet erst durch die kommunale Neugliederung von 1970 entstand und deren größte Firmensitze seither wiederholt erweitert und umgebaut wurden, dürfte das in der Praxis spürbar werden.

Wie viel Umbau und Umnutzung an ein und demselben Standort zusammenkommen können, zeigt die Bertelsmann-Konzernzentrale an der Carl-Bertelsmann-Straße in Avenwedde: Nach einem Vorstandsbeschluss von Anfang 1973 und der Grundsteinlegung im Januar 1974 bezog die Verwaltung den Neubau ab 1976. 1998 ergänzten die Architekten Hauer & Kortemeier auf dem Gelände einer ehemaligen Stärkefabrik ein Bürozentrum, das die vorhandene Bausubstanz in die neue Nutzung integrierte; im Jahr 2000 kam auf der gegenüberliegenden Straßenseite das sogenannte Brass-Gebäude hinzu, benannt nach dem zuvor dort ansässigen Motorenhersteller und als reines Entlastungsgebäude für rund 200 Beschäftigte errichtet. Drei bauliche Etappen an einem einzigen Straßenzug innerhalb von etwa 25 Jahren – ein anschauliches Beispiel dafür, wie eng Bauantrag, Umbau und Unternehmensgeschichte in Gütersloh miteinander verflochten sind.

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