Bauantrag in Gütersloh — eigene Bauaufsicht zwischen Avenwedde und dem neuen Gewerbepark auf dem alten Flugplatz
Auch wenn Gütersloh als Kreisstadt firmiert, landet ein Bauantrag hier nicht bei der Kreisverwaltung: Zuständig ist ausschließlich der städtische Fachbereich Bauordnung im Rathaus Haus I, der als untere Bauaufsichtsbehörde das komplette eigene Stadtgebiet abdeckt, von der Innenstadt bis in die 1970 eingemeindeten Ortsteile. Rechtlich bewegt sich jedes Vorhaben dabei noch innerhalb der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), die zum 1. September 2026 durch den neu gefassten BauCode NRW abgelöst wird. Wie unterschiedlich die Vorhaben ausfallen können, die derzeit beim Fachbereich Bauordnung eingehen, zeigt ein Blick auf zwei parallele Entwicklungen: klassische Wohnbauvorhaben in den Stadtteilen einerseits, die ersten gewerblichen Neubauten auf dem seit 2019 stillgelegten Flugplatzgelände im Nordwesten der Stadt andererseits – zwei völlig unterschiedliche Ausgangslagen für dieselbe Behörde.
Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Gütersloh?
§ 60 Abs. 1 BauO NRW verlangt für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung einer baulichen Anlage grundsätzlich eine Genehmigung; Ausnahmen regeln die §§ 61 bis 63, 78 und 79 BauO NRW. Welche der vier möglichen Verfahrensarten im Einzelfall greift, hängt von Gebäudeklasse, Lage und Nutzung ab:
- Verfahrensfrei nach § 62 BauO NRW bleiben kleinere Vorhaben wie Gartenhäuser oder Einfriedungen – ohne förmliches Verfahren, aber nicht ohne die Pflicht, materielles Baurecht einzuhalten.
- Die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW passt für Wohngebäude niedrigerer Gebäudeklassen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn keine Befreiung nötig und die Erschließung gesichert ist.
- Das vereinfachte Verfahren nach § 64 BauO NRW ist der Regelweg für die meisten Ein- und Mehrfamilienhäuser, egal ob in der Innenstadt oder in einem der 1970 eingemeindeten Stadtteile wie Avenwedde oder Isselhorst.
- Das vollständige Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW greift bei großen Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 4 BauO NRW – ein Fall, der bei größeren gewerblichen Neubauten auf dem Konversionsgelände des früheren Flugplatzes regelmäßig eintreten kann.
Gütersloh ist nach § 4 der Gemeindeordnung NRW kraft Gesetzes große kreisangehörige Stadt und übt die untere Bauaufsichtsbehörde deshalb für ihr eigenes Gebiet vollständig selbst aus – ein Bauantrag geht hier nie an die Kreisverwaltung. Zugleich ist Gütersloh Sitz des Kreises Gütersloh, der seinerseits erst zum 1. Januar 1973 aus den aufgelösten Kreisen Halle (Westfalen) und Wiedenbrück sowie Gebietsteilen des ebenfalls aufgelösten Kreises Bielefeld gebildet wurde; das Wiedenbrück, das bis dahin seit 1816 als Kreisstadt amtiert hatte, wurde damals per Gesetz durch Gütersloh abgelöst. Diese Doppelrolle wirkt sich auf einzelne Kreiskommunen unterschiedlich aus: Für Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Steinhagen und Versmold führt der Kreis selbst die untere Bauaufsicht, während Rheda-Wiedenbrück und Verl als mittlere kreisangehörige Städte wiederum eigene Bauordnungsämter unterhalten. Für Ihren Bauantrag in Gütersloh bedeutet das schlicht: eine einzige, klar benannte Anlaufstelle, unabhängig davon, wie die Zuständigkeiten anderswo im Kreis geregelt sind.
Die vier Verfahrensarten im Detail
Die BauO NRW gilt in Gütersloh wie im gesamten Land einheitlich – wie stark sich die vier Wege im Aufwand unterscheiden, zeigt sich erst am konkreten Vorhaben:
Verfahrensfreie Vorhaben (§ 62 BauO NRW)
Ein gesetzlich abschließender Katalog erlaubt bestimmte kleinere Anlagen ganz ohne Verfahren. Ein geltender Bebauungsplan und die Abstandsflächenregeln müssen trotzdem eingehalten werden.
Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)
Für Wohngebäude niedrigerer Gebäudeklassen im Bebauungsplangebiet genügt die vollständige Bauvorlage beim Fachbereich Bauordnung; erhebt die Behörde innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Einwand, darf ohne förmlichen Bescheid begonnen werden.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
Hier läuft der überwiegende Teil der Gütersloher Wohnbauvorhaben, vom Einfamilienhaus in einem der Stadtteile bis zum Dachgeschossausbau in der Innenstadt. Geprüft werden vor allem planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und Stellplätze.
Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten (§ 65 BauO NRW)
Pflicht bei den im Gesetz abschließend genannten großen Sonderbauten – ein Verfahren, das für größere gewerbliche Neubauten auf dem Konversionsgelände des ehemaligen Flugplatzes regelmäßig infrage kommt.
Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Gütersloh braucht
Unabhängig vom gewählten Verfahren müssen die eingereichten Unterlagen vollständig sein. Zum Kern gehören:
- Lageplan
Aktueller Katasterauszug mit Flurstück und Vorhaben – zu beziehen bei der Abteilung Geoinformation, Kataster und Vermessung des Kreises Gütersloh, die das Liegenschaftskataster für das gesamte Kreisgebiet einschließlich der Stadt Gütersloh selbst führt.
- Bauzeichnungen
Grundrisse, Schnitte und Ansichten im vorgeschriebenen Maßstab, die das Vorhaben eindeutig darstellen.
- Baubeschreibung
Textliche Erläuterung von Nutzung, Konstruktion und Ausführung, ergänzt um Angaben zu etwaigen gewerblichen Anlagen.
- Digitale Einreichung über das Bauportal.NRW
Seit dem 1. April 2023 nimmt der Fachbereich Bauordnung Bauanträge vollständig digital entgegen, wahlweise weiterhin neben der klassischen Einreichung auf dem Postweg.
Bauanträge in Gütersloh – Beispiele aus der Praxis
Einfamilienhaus-Neubau in Avenwedde
Ein Neubau in einem der seit 1970 eingemeindeten Stadtteile läuft in aller Regel im vereinfachten Verfahren nach § 64 BauO NRW, sofern das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt.
Dachgeschossausbau in der Innenstadt
Solche Vorhaben bleiben meist in den unteren Gebäudeklassen und durchlaufen ebenfalls das vereinfachte Verfahren – mit besonderem Blick auf die vorhandene Bausubstanz.
Neubau einer Halle im Gewerbepark Konversion Flugplatz
Auf dem seit November 2023 planungsrechtlich gesicherten interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet im Nordwesten der Stadt kann je nach Größe und Nutzung bereits das vollständige Verfahren für Sonderbauten greifen.
Anbau an ein älteres Wohnhaus in Isselhorst
Ein Anbau an ein bereits vor der Eingemeindung errichtetes Gebäude braucht meist zusätzlich eine aktuelle Bestandsaufnahme, bevor die eigentliche Genehmigungsplanung beginnen kann.
So läuft Ihr Bauantrag in Gütersloh ab
Der rechtliche Rahmen gilt landesweit einheitlich. In Gütersloh kommt es vor allem darauf an, früh zu klären, welches der vier Verfahren zum Vorhaben passt:
- Gebäudeklasse und Verfahrensart klären
Am Anfang steht die Einordnung des Vorhabens und die Wahl zwischen den vier möglichen Wegen nach §§ 62 bis 65 BauO NRW.
- Lageplan beim Kreis beschaffen
Da die Stadt selbst kein eigenes Liegenschaftskataster führt, kommt der aktuelle Katasterauszug von der zuständigen Abteilung des Kreises Gütersloh.
- Bauvorlagen zusammenstellen
Lageplan, Bauzeichnungen und Baubeschreibung werden vollständig und in der geforderten Form aufbereitet.
- Einreichung beim Fachbereich Bauordnung
Digital über das Bauportal.NRW oder klassisch auf dem Postweg an das Rathaus Haus I.
- Prüfung und Bescheid
Nach Vollständigkeits- und Fachprüfung folgt der Bescheid oder, im vereinfachten Verfahren unter den gesetzlichen Voraussetzungen, die Genehmigungsfiktion. Ab dem 1. September 2026 läuft die Kommunikation mit dem Amt über den BauCode NRW verbindlich digital.
Was den Preis für einen Bauantrag in Gütersloh beeinflusst
Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Bauantrag seriös nicht nennen – dafür unterscheiden sich die beim Fachbereich Bauordnung eingereichten Vorhaben zu stark. Diese Faktoren spielen eine Rolle:
- Gebäudeklasse und gewähltes Verfahren
Eine Genehmigungsfreistellung bedeutet spürbar weniger Aufwand als das vollständige Verfahren für einen großen Sonderbau auf dem Konversionsgelände.
- Lage im Stadtgebiet
Ein Vorhaben in einem der 1970 eingemeindeten Stadtteile unterscheidet sich in der Bauakten-Ausgangslage oft von einem Grundstück in der historisch gewachsenen Innenstadt.
- Umfang der Bauvorlagen
Je nach Vorhaben kommen neben Lageplan und Bauzeichnungen weitere Nachweise hinzu, etwa zur Standsicherheit.
- Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit
Eine beschleunigte Vorbereitung der eigenen Unterlagen wirkt sich auf die Vorlaufzeit aus, nicht auf die gesetzlichen Prüffristen des Fachbereichs Bauordnung.
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