Bemaßte Ansichten in Gütersloh — von der veränderten Altbaufassade bis zur neuen Hallenfront

Während der Grundriss die innere Aufteilung eines Gebäudes zeigt, macht erst die Ansicht sichtbar, wie es von außen wirkt – Höhen, Fensteranordnung, Materialien. In Gütersloh treffen dabei zwei sehr unterschiedliche Fassadenwelten aufeinander. In der historisch gewachsenen Kernstadt bestehen viele Gebäudefronten aus mehreren, über Jahrzehnte hinweg veränderten Elementen: ausgetauschte Fenster, nachträglich eingebaute Gauben, verlegte Eingänge. Auf dem neuen Gewerbepark-Areal des ehemaligen Flugplatzes entstehen dagegen große, vergleichsweise schlichte Hallenfassaden mit wenigen, aber großformatigen Tor- und Fensteröffnungen. Die bemaßte Ansicht liefert für beide Fälle die zeichnerische Grundlage, unterscheidet sich aber deutlich im nötigen Detaillierungsgrad. Wohnhäuser in den 1970 eingemeindeten Stadtteilen liegen dabei meist zwischen diesen beiden Polen und lassen sich entsprechend zügiger einordnen.

Was eine Ansicht für Gütersloh zeigen muss

Die BauPrüfVO NRW stellt an Ansichten dieselben formalen Grundanforderungen wie an andere Bauzeichnungen, mit Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung:

  • Regelmaßstab 1:100, mit vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Seite.
  • Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung müssen erkennbar sein, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens von Bedeutung sind.
  • Für die Umgebungsbebauung genügt alternativ ein kleinerer Maßstab, eine Farbfotografie oder eine Fotomontage.
  • Bei Änderungen an einer bestehenden Fassade müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar bleiben.
  • Sind mehrere Fassadenseiten betroffen, müssen durchlaufende Höhenlinien wie Traufe oder Sockel zwischen den Ansichten konsistent dargestellt sein.
  • Wer den Plansatz im Sinne der Bauvorlageberechtigung verantwortet, muss aus den Zeichnungen selbst eindeutig hervorgehen.
Kleinteilige Details hier, große Flächen dort

Eine Ansicht für ein Gebäude in der Gütersloher Kernstadt muss häufig eine ganze Reihe einzelner, über die Zeit veränderter Fassadenelemente sauber auseinanderhalten: unterschiedliche Fenstergrößen aus verschiedenen Bauepochen, nachträglich eingebaute Gauben, eine versetzte Eingangstür. Jedes dieser Details braucht in der Zeichnung eine eigene, korrekte Bemaßung, damit Bestand und geplante Änderung eindeutig getrennt bleiben. Bei den neuen Hallenbauten im Gewerbepark auf dem ehemaligen Flugplatzgelände liegt die Herausforderung woanders: Bei vergleichsweise wenigen, aber großformatigen Öffnungen für Tore, Fenster und Oberlichter kommt es vor allem auf die exakte Positionierung entlang einer langen, gleichförmigen Fassadenfläche an – ein Maßfehler wirkt sich hier über die gesamte Gebäudelänge aus, nicht nur punktuell. Wohnhäuser in den 1970 eingemeindeten Stadtteilen liegen meist dazwischen: Regelmäßiger geschnittene Fassaden aus einer einheitlichen Bauzeit lassen sich zügiger zeichnen als ein mehrfach verändertes Kernstadtgebäude, erreichen aber nicht die Einfachheit einer neu geplanten Halle.

Neubau oder Bestandsfassade – zwei Ausgangslagen

Ob eine Ansicht vollständig neu entsteht oder eine bestehende Fassade dokumentiert wird, prägt die weitere Vorgehensweise:

Neubau: alle Seiten aus einer einzigen Planung

Bei einem Neubau, etwa einer Halle im Gewerbepark, entstehen die Ansichten sämtlicher Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus einer in sich stimmigen, durchgeplanten Gesamtkonzeption.

Bestand: Aufmaß der betroffenen Fassade

Bei einem Umbau in der Kernstadt steht zunächst ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassadenseite an, damit sich zu beseitigende und geplante Bauteile später eindeutig unterscheiden lassen.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Gütersloh gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten aus – gefragt ist ein mit Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab 1:100, mit Höhen, Öffnungen sowie – wo relevant – Material- und Farbangaben je Seite.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen sämtlichen Zeichnungen durchgängig übereinstimmen.

  • Bestand-Neu-Kennzeichnung bei Altbaufassaden

    Bei Änderungen an bestehenden Fassaden in der Kernstadt müssen zu beseitigende und neue Elemente eindeutig getrennt bleiben.

  • Ergänzende Fotodokumentation

    Aktuelle Fotos erleichtern gerade bei älteren Gebäuden die richtige Einordnung von Material, Farbgebung und vorhandenen Fassadendetails.

Bemaßte Ansichten in Gütersloh – Beispiele aus der Praxis

Fenstertausch an einem Altbau in der Kernstadt

Neue Fensteröffnungen müssen mit Rohbaumaßen und im Vergleich zum Bestand eindeutig dargestellt werden, auch wenn sich die äußeren Maße nicht ändern.

Neue Hallenfassade im Gewerbepark

Wenige, großformatige Toröffnungen und Fensterbänder werden über die gesamte Fassadenlänge exakt positioniert und mit Grundriss und Schnitt abgeglichen.

Dachgaube im Zuge eines Dachgeschossausbaus

Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt.

Anbau an ein Wohnhaus in einem eingemeindeten Stadtteil

Hier entstehen die neuen Fassadenansichten meist direkt aus der Planung, angepasst an die bestehenden Gebäudeseiten.

Zweite Bauphase am selben Standort im Gewerbepark

Die Ansichten des neuen Gebäudeteils müssen an Höhenlinien und Fassadengestaltung des bereits errichteten ersten Abschnitts anschließen.

Sanierung einer älteren Bürofassade

Bei einer energetischen Fassadensanierung zeigt die Ansicht sowohl den ursprünglichen Zustand als auch die geplante neue Dämmebene mit angepasster Fensterlaibung.

So entsteht Ihre Ansicht für Gütersloh

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft die Ansicht mehrere Schritte:

  1. Betroffene Fassadenseiten festlegen

    Bei einem Neubau meist alle Seiten, bei einem Umbau häufig nur eine einzelne Straßenfront.

  2. Aufmaß oder Planung als Grundlage nutzen

    Bestehende Bauakte beim Fachbereich Bauordnung oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade als Ausgangspunkt.

  3. Ansicht bemaßt zeichnen

    Im Maßstab 1:100, mit allen Pflichtangaben der BauPrüfVO NRW.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei bleiben.

  5. Für den Fachbereich Bauordnung zusammenstellen

    Als PDF-Digitalisat für das Bauportal.NRW aufbereitet und zusammen mit den übrigen Teilen des Plansatzes eingereicht.

Was den Preis für eine Ansicht in Gütersloh beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen gemeinsam den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist deutlich schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden, von allen Seiten sichtbaren Neubau.

  • Detaillierungsgrad der Fassade

    Eine kleinteilige Altbaufassade mit vielen Einzelelementen bedeutet mehr Zeichenaufwand als eine großflächige, gleichförmige Hallenfront.

  • Neubau oder Bestandsfassade

    Eine Ansicht aus laufender Neubauplanung entsteht deutlich zügiger als die sorgfältige, detailgenaue Dokumentation einer unklaren, mehrfach veränderten Bestandsfassade.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

  • Zahl der Öffnungen und Details

    Viele einzelne Fenster, Gauben oder Fassadendetails bedeuten mehr Bemaßungsaufwand als wenige, großformatige Öffnungen.

Alle Leistungen in Gütersloh

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