Nutzungsänderung in Gütersloh — vom Militärflugplatz zum Gewerbepark, vom Aktenschrank zur Wohnung

Bei einer Nutzungsänderung interessiert die Bauaufsicht nicht, was neu gebaut wird, sondern wofür eine bereits vorhandene Fläche künftig dient. Der städtische Fachbereich Bauordnung prüft deshalb einen Vergleich: Verlangt die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen als die alte? Gütersloh liefert dafür derzeit ein besonders großformatiges Anschauungsbeispiel: Der frühere Militärflugplatz im Nordwesten der Stadt, bis 1993 von der britischen Royal Air Force und danach noch bis 2016 von der britischen Armee genutzt, wurde im Frühjahr 2019 endgültig als Flugplatz stillgelegt. Seit November 2023 sind die Bebauungspläne für ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet auf einem Teil dieser Fläche rechtskräftig – eine Nutzungsänderung im Maßstab eines ganzen Stadtteils. Daneben laufen in Gütersloh, wie überall, die kleineren, alltäglichen Fälle weiter: ein Ladenlokal wird zur Wohnung, ein Bürogebäude bekommt eine andere Funktion.

Wann ist eine Nutzungsänderung in Gütersloh genehmigungspflichtig?

Nach § 60 Abs. 1 BauO NRW steht die Nutzungsänderung auf derselben Stufe wie Errichtung, Änderung oder Beseitigung einer Anlage. Ob daraus ein Verfahren folgt, entscheidet der Vergleich nach § 62 Abs. 2 BauO NRW:

  • Bleiben die Anforderungen im Kern gleich, etwa beim Wechsel zwischen zwei ähnlich einzustufenden Büronutzungen, kann die Umnutzung verfahrensfrei bleiben.
  • Verändern sich Stellplatzbedarf, Schallschutz oder Rettungswege, greift in der Regel das vereinfachte Verfahren nach § 64 BauO NRW.
  • Erreicht die neue Nutzung selbst die Schwelle zum großen Sonderbau nach § 2 Abs. 4 BauO NRW, bleibt nur das vollständige Verfahren nach § 65 BauO NRW.
Vom Bundeswehrgelände zum Gewerbestandort dreier Kommunen

Der Flugplatz im Nordwesten Güterslohs geht auf die Zeit der deutschen Luftwaffe zu Beginn des Zweiten Weltkriegs zurück und wurde anschließend bis 1993 von der britischen Royal Air Force betrieben, danach noch bis zur Übergabe an den Bund Anfang November 2016 von der britischen Armee. Im Frühjahr 2019 stellte das Luftfahrtamt der Bundeswehr den Flugbetrieb endgültig ein. Große Teile der Fläche bleiben dauerhaft im Eigentum des Bundes und werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als sogenannte Naturerbefläche verwaltet, auf der jede naturschutzwidrige Nutzung ausgeschlossen bleibt. Auf einem anderen Teilbereich sind seit November 2023 die Bebauungspläne für ein gemeinsames Gewerbe- und Industriegebiet der Stadt Gütersloh, der Stadt Harsewinkel und der Gemeinde Herzebrock-Clarholz rechtskräftig; Straßen- und Kanalbau sind bereits abgeschlossen, erste Unternehmen planen den Baubeginn ab dem Spätsommer 2025. Für jedes einzelne Gebäude auf dem Gelände braucht es trotz der übergeordneten Planung weiterhin eine eigene bauordnungsrechtliche Prüfung – der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Grundlage, ersetzt aber nicht die Nutzungsänderung im Einzelfall.

Die Verfahrensarten bei einer Nutzungsänderung

Formal stehen dieselben Wege wie beim Bauantrag offen, zugeordnet über das Ergebnis des Vergleichstests:

Verfahrensfrei bei gleichbleibenden Anforderungen

Denkbar bei einem Wechsel zwischen zwei vergleichbaren Nutzungen ohne veränderten Publikumsverkehr. Verfahrensfreiheit befreit nicht davon, geltendes Recht einzuhalten.

Vereinfachtes Verfahren (§ 64 BauO NRW)

Der häufigste Fall: ein Ladenlokal wird zu Wohnraum, ein Nebengebäude erhält eine gewerbliche Nutzung mit anderem Publikumsverkehr.

Vollständiges Verfahren (§ 65 BauO NRW)

Erforderlich, sobald die neue Nutzung selbst zum großen Sonderbau wird – ein Fall, der bei größeren neuen Gebäuden auf dem ehemaligen Flugplatzgelände regelmäßig eintreten kann.

Welche Unterlagen eine Nutzungsänderung in Gütersloh braucht

Kern jeder Nutzungsänderung ist der Nachweis, was sich gegenüber der bisherigen Nutzung tatsächlich verschiebt:

  • Vergleichende Nutzungsbeschreibung

    Gegenüberstellung von bisheriger und geplanter Nutzung als Grundlage für die Verfahrenswahl nach § 62 Abs. 2 BauO NRW.

  • Bestandspläne mit Änderungseintrag

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten des vorhandenen Gebäudes mit eingetragener neuer Nutzung.

  • Stellplatz- und Schallschutznachweis

    Nur erforderlich, wenn die neue Nutzung tatsächlich einen höheren Bedarf auslöst als die bisherige.

  • Bei größeren Arealen: Abschnittsplanung

    Bei einer Umnutzung im Umfang des ehemaligen Flugplatzgeländes empfiehlt sich eine Aufteilung in Bauabschnitte mit jeweils eigenen Nachweisen.

Nutzungsänderungen in Gütersloh – Beispiele aus der Praxis

Vom Flugbetrieb zum interkommunalen Gewerbegebiet

Nach der endgültigen Stilllegung des Flugplatzes 2019 entsteht auf einem Teil des Geländes seit den rechtskräftigen Bebauungsplänen von November 2023 ein gemeinsames Gewerbe- und Industriegebiet dreier Kommunen – mit eigener bauordnungsrechtlicher Prüfung für jedes neu entstehende Gebäude.

Vom Stärkefabrik-Gelände zum Bürozentrum

Ein größeres Unternehmen am Stadtrand hat 1998 auf dem Grundstück einer ehemaligen Stärkefabrik ein Bürozentrum errichtet, das die bestehende Bausubstanz in eine neue Nutzung überführte – ein Beispiel für Nutzungsänderung im gewerblichen Bestand.

Vom Altbau zu möblierten Mitarbeiterwohnungen

Ein ortsansässiger Hausgerätehersteller hat ein firmeneigenes älteres Gebäude umfassend saniert und daraus möblierte Wohnungen für Auszubildende, dual Studierende und neu zugezogene Kolleginnen und Kollegen geschaffen – eine kleinteilige, aber typische Nutzungsänderung im Wohnungsbestand.

So läuft Ihre Nutzungsänderung in Gütersloh ab

Der rechtliche Rahmen gilt landesweit einheitlich, unabhängig von der Größe des Vorhabens:

  1. Bisherige und geplante Nutzung gegenüberstellen

    Die vergleichende Nutzungsbeschreibung entscheidet, ob und welches Verfahren greift.

  2. Ausgelöste Anforderungen ermitteln

    Geprüft wird, ob sich Stellplatzbedarf, Schallschutz oder Rettungswege durch die neue Nutzung verändern.

  3. Unterlagen für den Fachbereich Bauordnung zusammenstellen

    Bestandspläne mit Änderungseintrag und die ausgelösten Nachweise werden nach der Bauprüfverordnung NRW aufbereitet.

  4. Einreichung beim Fachbereich Bauordnung

    Die Unterlagen gehen digital über das Bauportal.NRW oder klassisch an das Rathaus Haus I.

  5. Prüfung und Aufnahme der neuen Nutzung

    Nach Vollständigkeits- und Fachprüfung folgt der Bescheid oder, im vereinfachten Verfahren unter den gesetzlichen Voraussetzungen, die Genehmigungsfiktion.

Was den Preis für eine Nutzungsänderung in Gütersloh beeinflusst

Wie aufwendig eine Nutzungsänderung wird, hängt weniger von der Fläche als vom Abstand zwischen alter und neuer Nutzung ab:

  • Abstand zwischen bisheriger und künftiger Nutzung

    Je ähnlicher sich beide Nutzungen sind, desto geringer der Prüfaufwand.

  • Zusätzlich ausgelöste Nachweise

    Stellplatz-, Schallschutz- oder Brandschutznachweise entstehen nur, wenn die neue Nutzung sie tatsächlich erfordert.

  • Größe und Nutzungsvielfalt des Vorhabens

    Ein einzelnes Ladenlokal ist rasch geprüft; ein Areal in der Größenordnung des ehemaligen Flugplatzes braucht eine Aufteilung in mehrere Bauabschnitte mit jeweils eigener Prüfung.

  • Vorbereitung der Bauvorlagen

    Vollständige Bestandspläne mit korrektem Änderungseintrag verkürzen die Bearbeitung gegenüber nachgereichten Unterlagen deutlich.

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