Planprofi24 in Bielefeld
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Bielefeld — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Bielefeld verbindet einen kleinteiligen historischen Stadtkern mit ausgedehnten Siedlungsgebieten aus dem 20. Jahrhundert und einer seit 1969 bestehenden Universität, die der Stadt heute rund 25.000 Studierende bringt. Diese Mischung sorgt für einen spürbar angespannten Wohnungsmarkt – seit acht Jahren gilt vor allem das untere Mietsegment als sehr eng – und für entsprechend viele Nutzungsänderungen, etwa wenn größere Altbauwohnungen in mehrere kleinere Einheiten aufgeteilt werden. Wer solche Umbauten plant, braucht dafür meist zuerst ein aktuelles Aufmaß und eine belastbare Wohnflächenberechnung je Einheit.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Bielefeld
Als kreisfreie Stadt hat Bielefeld eine einzige untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Stadtgebiet. Sie ist im Bauamt der Stadt Bielefeld angesiedelt, dort in der Abteilung Bauaufsicht. Anders als in Berlin oder Hamburg gibt es keine eigenständigen Bezirksämter mit eigener Bauaufsicht; die Abteilung ist lediglich intern in mehrere Teams gegliedert, die jeweils bestimmte Stadtbezirke bearbeiten – rechtlich handelt es sich aber um eine einzige Behörde für ganz Bielefeld.
Für Widersprüche und als Aufsicht über die städtische Bauaufsicht ist die Bezirksregierung Detmold als obere Bauaufsichtsbehörde zuständig, in deren Regierungsbezirk Bielefeld liegt. Für denkmalgeschützte Objekte – etwa im Satzungsgebiet Kirchdornberg oder in der historischen Sennestadt – kommt zusätzlich die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW ins Spiel, die parallel zur Bauaufsicht einzuholen ist.
Bauordnung und Besonderheiten in Bielefeld
Bielefelds baulich prägendste Besonderheit liegt nicht in einem mittelalterlichen Stadtkern, sondern in Sennestadt: Der südöstliche Stadtbezirk entstand ab 1956 nach den Plänen des Stadtplaners Hans Bernhard Reichow als eigenständig geplante Stadt und gilt bis heute als eines der bedeutendsten Zeugnisse „organischer“ Nachkriegsstadtplanung in Westfalen – mit entsprechend hohem städtebaulichem Anspruch an Umbauten und Erweiterungen im Bestand. Für den Ortskern Kirchdornberg wiederum hat die Stadt eine eigene Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB erlassen, um dessen dörflich geprägtes Ortsbild vor unpassenden baulichen Veränderungen zu schützen.
Rechtliche Grundlage bleibt, wie überall im Land, die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Für Bauherren liegt die eigentliche Herausforderung deshalb weniger im Landesrecht selbst als darin, vorab zu klären, ob ein Grundstück in Sennestadt, in einem Satzungsgebiet wie Kirchdornberg oder in einem gewöhnlichen Baugebiet ohne solche Zusatzauflagen liegt – das entscheidet, welche Unterlagen für Bauantrag oder Nutzungsänderung zusätzlich nötig sind.
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