Planprofi24 in Neuss
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Neuss gilt als eine der ältesten Städte Deutschlands: Schon um 16 v. Chr. errichteten die Römer im heutigen Stadtteil Gnadental mit Novaesium eines der ältesten nachgewiesenen römischen Militärlager am Rhein, durchgehend belegt bis ins 3. Jahrhundert und namensgebend für die Stadt bis heute. Direkt gegenüber von Düsseldorf am Rhein gelegen und über die seit 2003 gemeinsam betriebenen Neuss-Düsseldorfer Häfen eng mit der Landeshauptstadt verbunden, ist Neuss mit rund 161.000 Einwohnern zugleich eine verwaltungsrechtliche Besonderheit: Seit der NRW-Gebietsreform 1975 keine kreisfreie Stadt mehr, gilt Neuss heute als größte kreisangehörige Stadt Deutschlands und ist zugleich Kreisstadt des Rhein-Kreises Neuss. Wer hier baut, saniert oder verkauft, trifft entsprechend auf eine eigene städtische Bauaufsicht und einen archäologisch besonders sensiblen Baugrund.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Neuss
Zuständig für Bauanträge, Bauvoranfragen und sonstige baurechtliche Anliegen ist das Amt für Bauberatung und Bauordnung der Stadtverwaltung Neuss, Michaelstraße 50. Das ist keine Selbstverständlichkeit: Anders als die meisten deutschen Großstädte dieser Einwohnerzahl ist Neuss seit der NRW-Gebietsreform 1975 keine kreisfreie Stadt mehr, sondern gehört als sogenannte große kreisangehörige Stadt zum Rhein-Kreis Neuss. Nach § 57 BauO NRW nimmt Neuss die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde dennoch selbst wahr – Bauanträge landen beim städtischen Amt, nicht bei der Kreisverwaltung. Innerhalb des Amts ist die Bearbeitung in zwei Bezirke aufgeteilt: Bezirk I für Innenstadt und Hafen, Bezirk II für die Südstadt.
Für die Einreichung gilt seit dem 1. September 2026 neues Recht: Mit dem BauCode NRW, den der Landtag am 15. Juli 2026 beschlossen hat, ist die elektronische Einreichung nach § 70 Abs. 1 BauO NRW zum Regelfall geworden. Hat die untere Bauaufsichtsbehörde den elektronischen Zugang eröffnet, ist ausschließlich dieser zu nutzen – in der Praxis das Bauportal.NRW mit BundID beziehungsweise Organisationskonto. Wie weit die Neusser Verwaltung diesen Schritt nachvollzogen hat, ist von außen nicht zu erkennen: Auf den eigenen Seiten der Stadt steht weiterhin der Hinweis, die Bauvorlagen – Berechnungen, Zeichnungen und weitere Nachweise nach der Bauprüfverordnung NRW – seien nach der Antragstellung in Papierform an der Michaelstraße 50 abzugeben. Dieser Text stammt aus der Zeit vor der Umstellung; wer jetzt einreicht, lässt sich den geltenden Weg besser vorab vom Amt bestätigen. Für eine vorherige Bauberatung ist ohnehin ein Termin nötig, angeboten dienstags vormittags und donnerstags nachmittags.
Bauordnung und Besonderheiten in Neuss
Rechtsgrundlage ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), die zum 1. September 2026 im Zuge des neuen BauCode NRW reformiert wurde – unter anderem mit einer Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen im vereinfachten und drei Monaten im regulären Verfahren. Eine Besonderheit, die sich aus der über 2.000-jährigen Siedlungsgeschichte der Stadt ergibt, kommt in Neuss regelmäßig zusätzlich zum Tragen: Nach den §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes NRW müssen Bodenfunde unverzüglich der unteren Denkmalbehörde oder dem zuständigen Fachamt gemeldet werden – eine Pflicht, die Entdecker, Grundstückseigentümer und Bauleitung gleichermaßen trifft, samt kurzer Frist, die Fundstelle zunächst unverändert zu lassen.
Wie konkret das werden kann, zeigte sich zuletzt beim Umbau des ehemaligen VHS-Gebäudes zum neuen Museumsbau Romaneum: Auf rund 350 Quadratmetern kamen dabei Fundamente eines römischen Gebäudes, mittelalterliche Kellergewölbe, Reste eines Klosters aus dem 17. Jahrhundert und eine Flakstellung aus dem Zweiten Weltkrieg zum Vorschein, bevor die Fläche seit Oktober 2025 als archäologische Dauerausstellung zugänglich ist. Auch bei neueren Bauprojekten im Stadtteil Gnadental, direkt beim einstigen Legionslager Novaesium gelegen, gingen den Arbeiten zuletzt archäologische Grabungen voraus. Für die Bodendenkmalpflege ist in Neuss das Amt für Stadtplanung zuständig, in überregional bedeutsamen Fällen zusätzlich das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland.
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