Abgeschlossenheitsbescheinigung in Neuss — vom städtischen Amt oder von einem staatlich anerkannten Sachverständigen

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt es in Neuss eine klare Adresse: das Amt für Bauberatung und Bauordnung an der Michaelstraße 50, dieselbe Behörde, die auch über Bauanträge entscheidet, weil die Stadt als größte kreisangehörige Stadt Deutschlands die untere Bauaufsicht selbst wahrnimmt. Wer diesen Weg nicht abwarten möchte, hat in Nordrhein-Westfalen eine zweite Möglichkeit, die es in vielen anderen Bundesländern nicht gibt: Ein staatlich anerkannter Sachverständiger nach § 85 Abs. 2 BauO NRW darf die Bescheinigung ebenfalls ausstellen – organisatorisch unabhängig von der städtischen Behörde und mit rechtlich gleichwertigem Ergebnis.

Was für Ihre Neusser Abgeschlossenheitsbescheinigung geprüft wird

Die Prüfung ist bundesweit auf dieselben Kriterien beschränkt – in Neuss kommt lediglich die Wahl zwischen zwei möglichen Ausstellern hinzu:

  • Maßgeblich ist ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit jeder Einheit im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes – nicht die baurechtliche Zulässigkeit der Nutzung.
  • Bewertet wird der eingereichte Aufteilungsplan als Zeichnung; eine zusätzliche Begehung vor Ort gehört nicht zum üblichen Ablauf.
  • Für einen Neubau liefert meist die vorhandene Genehmigungsplanung die Grundlage, für ein Bestandsgebäude braucht es einen eigens erstellten Aufteilungsplan.
Zwei gleichwertige Wege zur selben Bescheinigung

Dass Neuss die Bauaufsicht als kreisangehörige Stadt selbst ausübt, ändert nichts daran, dass Nordrhein-Westfalen landesweit einen zweiten Weg zur Abgeschlossenheitsbescheinigung eröffnet: Neben dem Amt für Bauberatung und Bauordnung darf auch ein staatlich anerkannter Sachverständiger nach § 85 Abs. 2 BauO NRW und der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO) die Bescheinigung ausstellen. Beide Wege prüfen denselben Aufteilungsplan nach demselben Maßstab und kommen zu einem rechtlich gleichwertigen Ergebnis – der Unterschied liegt allein in der Bearbeitungsdauer, die bei einem Sachverständigen unabhängig von der Auslastung der städtischen Behörde ist. Wer einen Notartermin bereits fixiert hat, während das Amt stark ausgelastet ist, gewinnt mit dieser Option zusätzlichen Spielraum, den es in vielen anderen Bundesländern nicht gibt.

Zwei Wege zur Bescheinigung

In Neuss führen zwei unterschiedliche Wege zum selben rechtlichen Ergebnis:

Antrag beim Amt für Bauberatung und Bauordnung

Der formlose Antrag geht an die städtische Behörde an der Michaelstraße 50 – die Bearbeitungsdauer richtet sich nach deren aktueller Auslastung, verteilt auf die intern zuständigen Bezirksteams.

Bescheinigung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen

Wer schneller zu einem Ergebnis kommen möchte, beauftragt stattdessen einen nach der SV-VO NRW zugelassenen Sachverständigen – unabhängig von der Auslastung des städtischen Amts und ohne dass dafür ein Termin bei der Behörde nötig wäre.

Welche Unterlagen für Ihre Neusser Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind

Gleich für welchen der beiden Wege Sie sich entscheiden, verlangt der Antrag im Kern dieselben Angaben:

  • Bemaßter Aufteilungsplan

    Mit durchgehender Nummerierung der Einheiten und eindeutiger Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

  • Eigentumsnachweis

    Ein aktueller Beleg über das Eigentum am betroffenen Grundstück oder Gebäude.

  • Antrag beim gewählten Weg

    Ohne besondere Form beim Amt für Bauberatung und Bauordnung gestellt oder als unmittelbare Beauftragung eines staatlich anerkannten Sachverständigen.

  • Vollmacht bei Beauftragung durch Dritte

    Beantragt nicht der Eigentümer selbst, sondern etwa ein Verwalter oder eine beauftragte Fachfirma, verlangen sowohl das Amt als auch ein Sachverständiger eine entsprechende Vollmacht.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Neuss – Beispiele aus der Praxis

Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in der Innenstadt

Der Aufteilungsplan entsteht aus einer Kombination von Bauakte und ergänzender Vor-Ort-Vermessung; die Bescheinigung selbst stellt das Amt für Bauberatung und Bauordnung aus.

Neubauprojekt mit direkt verwertbarer Genehmigungsplanung

Die Bauunterlagen aus dem Genehmigungsverfahren dienen unmittelbar als Aufteilungsplan – die Bescheinigung lässt sich ohne zusätzliche Vermessung beantragen.

Zeitkritischer Verkauf über einen Sachverständigen

Ist der Notartermin bereits fixiert, während das Amt stark ausgelastet ist, greifen Eigentümer oft zu einem staatlich anerkannten Sachverständigen, um unabhängig von der städtischen Bearbeitungszeit zu bleiben.

Aufteilung eines umgenutzten Speichergebäudes am Hafen

Weil für die ursprüngliche Lagernutzung kein Aufteilungsplan existiert, wird das Gebäude zunächst vollständig vermessen, bevor der Plan überhaupt zur Prüfung eingereicht werden kann.

So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Neuss ab

Der rechtliche Rahmen gilt bundesweit gleich, in Neuss besteht zusätzlich die Wahl zwischen zwei gleichwertigen Wegen:

  1. Aufteilungsplan vorbereiten

    Bemaßt und durchgehend nummeriert, gestützt auf vorhandene Genehmigungsplanung, Bauakte oder eine Vor-Ort-Vermessung.

  2. Weg wählen: Amt oder Sachverständiger

    Je nachdem, wie schnell es gehen soll, fällt die Entscheidung auf das Amt für Bauberatung und Bauordnung oder einen staatlich anerkannten Sachverständigen.

  3. Antrag stellen beziehungsweise Sachverständigen beauftragen

    Ohne besondere Form beim Amt eingereicht oder direkt beauftragt – in beiden Fällen mit Aufteilungsplan und Eigentumsnachweis.

  4. Prüfung der Abgeschlossenheit

    Einziger Prüfmaßstab bleibt, ob der Plan für jede Einheit die bauliche Abgeschlossenheit im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes belegt.

  5. Bescheinigung erhalten und an Notar übergeben

    Liegt die Bescheinigung vor, ist die technische Grundlage für die notarielle Teilungserklärung geschaffen.

Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Neuss beeinflusst

Weil Neuss die Wahl zwischen Amt und Sachverständigem eröffnet, bleibt genau diese Entscheidung ein eigenständiger Kostentreiber:

  • Gewählter Weg

    Amt und Sachverständiger unterscheiden sich in Ablauf und Bearbeitungszeit, kommen inhaltlich aber zum identischen Ergebnis.

  • Vollständigkeit des Aufteilungsplans

    Fehlt eine Maßangabe oder bleibt die Nummerierung unklar, entstehen Rückfragen, die den Vorgang bei beiden Wegen gleichermaßen verzögern.

  • Auslastung des Amts oder Verfügbarkeit eines Sachverständigen

    Beide Wege schwanken zeitlich unabhängig voneinander; eine verlässliche Einschätzung liefert jeweils nur die konkret angefragte Stelle.

  • Zustand vorhandener Unterlagen

    Lässt sich ein Aufteilungsplan direkt aus einer Neubau-Genehmigungsplanung übernehmen, spart das gegenüber einer kompletten Neuerstellung deutlich Zeit.

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