Wintergarten
Ein Wintergarten ist ein verglaster, ans Gebäude angebauter Raum — ob er in der Wohnfläche voll, zur Hälfte oder gar nicht zählt, hängt allein von seiner Beheizung ab.
Die WoFlV nennt den Wintergarten als einzigen Bautyp ausdrücklich als Sonderfall: beheizt zählt er voll zur Wohnfläche, unbeheizt nur zur Hälfte. Entscheidend ist dabei keine Momentaufnahme, sondern eine fest installierte, ausreichend dimensionierte Heizquelle — ein mobiles Heizgerät reicht dafür nicht aus.
Die genaue Abgrenzung und wann ein Wintergarten überhaupt genehmigungspflichtig wird: Wintergarten in der Wohnfläche.
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