Wintergarten

Ein Wintergarten ist ein verglaster, ans Gebäude angebauter Raum — ob er in der Wohnfläche voll, zur Hälfte oder gar nicht zählt, hängt allein von seiner Beheizung ab.

Wintergarten — die Anrechnung zur Wohnfläche hängt allein von der Beheizung ab verglaster Anbau am Wohnhaus beheizbar Wohnhaus zählt voll unbeheizt Wohnhaus zählt zur Hälfte Allein die Beheizbarkeit entscheidet über die Anrechnung.
Wintergarten — die Anrechnung zur Wohnfläche hängt allein von der Beheizung ab

Die WoFlV nennt den Wintergarten als einzigen Bautyp ausdrücklich als Sonderfall: beheizt zählt er voll zur Wohnfläche, unbeheizt nur zur Hälfte. Entscheidend ist dabei keine Momentaufnahme, sondern eine fest installierte, ausreichend dimensionierte Heizquelle — ein mobiles Heizgerät reicht dafür nicht aus.

Die genaue Abgrenzung und wann ein Wintergarten überhaupt genehmigungspflichtig wird: Wintergarten in der Wohnfläche.

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