Wohnflächenverordnung
Die WoFlV — deutsche Rechtsverordnung, die verbindlich regelt, wie die Wohnfläche einer Wohnung berechnet wird: welche Räume zählen, wie Dachschrägen, Balkone und Nebenräume angerechnet werden.
Die Wohnflächenverordnung trat 2004 in Kraft und löste die bis dahin geltende II. Berechnungsverordnung ab; für preisgebundenen Wohnraum ist sie zwingend vorgeschrieben, für frei finanzierte Mietverhältnisse ist sie mangels ausdrücklicher gesetzlicher Pflicht die in Rechtsprechung und Praxis anerkannte Berechnungsgrundlage, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Sie regelt im Kern drei Dinge: welche Grundflächen überhaupt zur Wohnfläche zählen (Wohnräume ja, Kellerräume und Garagen nein), wie stark einzelne Flächen je nach Höhe oder Beschaffenheit angerechnet werden (Dachschrägen gestaffelt nach lichter Höhe, Balkone in der Regel zu einem Viertel), und welche Bagatellgrenzen bei Nischen und Vorsprüngen gelten. Sie ist damit die zentrale Rechtsgrundlage hinter praktisch jeder Wohnflächenberechnung, die Planprofi24 erstellt.
Ältere Mietverträge, insbesondere aus der Zeit vor 2004, verweisen manchmal noch ausdrücklich auf die II. Berechnungsverordnung oder nennen gar keine Berechnungsgrundlage. Nach ständiger Rechtsprechung wird in solchen Fällen in der Regel dennoch die WoFlV angewendet — ein Grund mehr, bei Bestandsimmobilien die tatsächliche Berechnungsgrundlage zu prüfen, statt sie anzunehmen.
Die WoFlV-Regeln im Detail, Artikel für Artikel: Themen-Übersicht Wohnfläche.
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