Dachschräge

Dachschrägen mindern die anrechenbare Wohnfläche nach einer festen Höhenregel: voll ab zwei Metern Raumhöhe, zur Hälfte zwischen einem und zwei Metern, gar nicht darunter.

Anrechnung der Wohnfläche unter einer Dachschräge nach § 4 WoFlV 2,00 m 1,00 m 0 % 50 % 100 % anrechenbare Grundfläche je Höhenzone
Anrechnung der Wohnfläche unter einer Dachschräge nach § 4 WoFlV

Diese Staffelung nach der WoFlV ist einer der Hauptgründe, warum ausgebaute Dachgeschosse auf dem Papier oft kleiner ausfallen als sie sich anfühlen — die Grundfläche unter der Schräge zählt eben nur teilweise. Kniestock und Dachgauben verschieben dabei die Linie, ab der überhaupt die volle Höhe erreicht wird.

Die genaue Berechnung mit Beispielen für typische Dachgeschosse: Wohnflächenberechnung nach WoFlV.

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