Zubehörraum

Sammelbegriff der Wohnflächenverordnung für Räume, die nicht zur Wohnfläche zählen — insbesondere Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen.

Der Ausschluss hängt an der dienenden Funktion des Raums, nicht an seinem Ausbauzustand. Ein hochwertig ausgebauter Hobbykeller mit Bodenbelag, Heizung und Fenster bleibt Zubehörraum und damit ohne Wohnfläche. Die Aufzählung der Verordnung ist zudem nicht abschließend, sodass auch vergleichbare Nebenräume darunterfallen können.

Vom Zubehörraum zu trennen ist die Nutzfläche nach DIN 277: Dort erscheinen genau dieselben Räume sehr wohl in der Aufstellung, weil die Norm das Bauwerk beschreibt und nicht den bewohnbaren Teil. Für dasselbe Haus liefern beide Berechnungen deshalb planmäßig unterschiedliche Zahlen — ein Widerspruch ist das nicht.

Der praktisch wichtigste Grenzfall steckt im Zusatz „außerhalb der Wohnung", den die Verordnung nur bei Abstell- und Kellerersatzräumen setzt: Ein Abstellraum neben der Diele zählt zur Wohnfläche, derselbe Raum im Keller nicht. Kellerräume, Waschküchen, Boden- und Trockenräume, Heizungsräume und Garagen nennt sie dagegen ohne diesen Zusatz. Wer eine Flächenangabe prüft, sollte deshalb zuerst nachsehen, welche Räume überhaupt in die Rechnung eingegangen sind.

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