Nutzfläche
Fläche nach DIN 277, die dem eigentlichen Nutzungszweck des Gebäudes dient (Wohnen, Arbeiten, Lagern) — Oberbegriff für Wohnfläche, aber nicht mit ihr identisch.
Die DIN 277 gliedert die Netto-Raumfläche eines Gebäudes in drei Bereiche: Nutzungsfläche (das eigentliche Nutzen des Gebäudes), Technikfläche (Heizung, Aufzugsschächte) und Verkehrsfläche (Flure, Treppen). Die Wohnflächenverordnung wiederum berechnet aus einem Teil dieser Nutzungsfläche die Wohnfläche — mit eigenen, teils abweichenden Anrechnungsregeln für Dachschrägen, Balkone und Nebenräume.
In der Praxis werden „Nutzfläche" und „Wohnfläche" häufig synonym verwendet, was regelmäßig zu falschen Zahlen führt: Eine gewerblich genutzte Fläche ist Nutzfläche, aber niemals Wohnfläche; ein Kellerraum kann Nutzfläche sein, ohne wohnflächenrechtlich zu zählen. Welche der beiden Kennzahlen verlangt wird, hängt vom Zweck ab — Miete und Kaufpreis richten sich nach der Wohnfläche, Kostenvergleiche und Gewerbeflächen oft nach der Nutzfläche.
Besonders bei gemischt genutzten Gebäuden — etwa Wohnung über Ladenlokal — zeigt sich der Unterschied deutlich: Die Nutzfläche des gesamten Hauses summiert beide Bereiche, während für die Wohnungsmiete ausschließlich die Wohnflächenberechnung der Wohneinheit zählt. Ein Nutzflächenausweis ersetzt in keinem Fall die separate Wohnflächenberechnung.
Nutz- und Wohnfläche sauber getrennt berechnen lassen: Flächenberechnung Gewerbe nach DIN 277.
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