Nutzfläche

Fläche nach DIN 277, die dem eigentlichen Nutzungszweck des Gebäudes dient (Wohnen, Arbeiten, Lagern) — Oberbegriff für Wohnfläche, aber nicht mit ihr identisch.

Nutzfläche nach DIN 277 — die Räume, die dem Nutzungszweck dienen Nutzfläche (NUF) im Grundriss nach DIN 277 derselbe Grundriss wie bei BGF und Verkehrsfläche Wohnen Nutzfläche Schlafen Nutzfläche Büro Nutzfläche Lager Nutzfläche Flur Treppe Nutzfläche (NUF) Verkehrsfläche + Wände NUF = Flächen für den Nutzungszweck des Gebäudes Wohnfläche ist eine Teilmenge der Nutzfläche
Nutzfläche nach DIN 277 — die Räume, die dem Nutzungszweck dienen

Die DIN 277 gliedert die Netto-Raumfläche eines Gebäudes in drei Bereiche: Nutzungsfläche (das eigentliche Nutzen des Gebäudes), Technikfläche (Heizung, Aufzugsschächte) und Verkehrsfläche (Flure, Treppen). Die Wohnflächenverordnung wiederum berechnet aus einem Teil dieser Nutzungsfläche die Wohnfläche — mit eigenen, teils abweichenden Anrechnungsregeln für Dachschrägen, Balkone und Nebenräume.

In der Praxis werden „Nutzfläche" und „Wohnfläche" häufig synonym verwendet, was regelmäßig zu falschen Zahlen führt: Eine gewerblich genutzte Fläche ist Nutzfläche, aber niemals Wohnfläche; ein Kellerraum kann Nutzfläche sein, ohne wohnflächenrechtlich zu zählen. Welche der beiden Kennzahlen verlangt wird, hängt vom Zweck ab — Miete und Kaufpreis richten sich nach der Wohnfläche, Kostenvergleiche und Gewerbeflächen oft nach der Nutzfläche.

Besonders bei gemischt genutzten Gebäuden — etwa Wohnung über Ladenlokal — zeigt sich der Unterschied deutlich: Die Nutzfläche des gesamten Hauses summiert beide Bereiche, während für die Wohnungsmiete ausschließlich die Wohnflächenberechnung der Wohneinheit zählt. Ein Nutzflächenausweis ersetzt in keinem Fall die separate Wohnflächenberechnung.

Nutz- und Wohnfläche sauber getrennt berechnen lassen: Flächenberechnung Gewerbe nach DIN 277.

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