Kriechkeller
Niedriger, nicht aufrecht begehbarer Hohlraum unter der Erdgeschossdecke (meist 60–120 cm) — zählt nie zur Wohnfläche, taucht aber in der Flächenaufstellung nach DIN 277 auf.
Ein Kriechkeller dient der Belüftung und Leitungsführung, ist aber kein Aufenthaltsraum. Die Wohnflächenverordnung schließt ihn gleich zweifach aus: als Zubehörraum und weil seine lichte Höhe unter der Anrechnungsgrenze liegt. In der DIN 277 erscheint dieselbe Fläche trotzdem — die Norm beschreibt das Bauwerk, nicht den bewohnbaren Teil.
Abgrenzung zu Keller und Souterrain, Zahlenbeispiel WoFlV vs. DIN 277: Kriechkeller nach DIN 277.
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