Kriechkeller

Niedriger, nicht aufrecht begehbarer Hohlraum unter der Erdgeschossdecke (meist 60–120 cm) — zählt nie zur Wohnfläche, taucht aber in der Flächenaufstellung nach DIN 277 auf.

Kriechkeller — niedriger, nicht aufrecht begehbarer Hohlraum unter dem Erdgeschoss Lüftung meist 0,60–1,20 m Erdgeschoss Kriechkeller nicht aufrecht begehbar Gelände Zählt nie zur Wohnfläche, erscheint aber in der DIN 277.
Kriechkeller — niedriger, nicht aufrecht begehbarer Hohlraum unter dem Erdgeschoss

Ein Kriechkeller dient der Belüftung und Leitungsführung, ist aber kein Aufenthaltsraum. Die Wohnflächenverordnung schließt ihn gleich zweifach aus: als Zubehörraum und weil seine lichte Höhe unter der Anrechnungsgrenze liegt. In der DIN 277 erscheint dieselbe Fläche trotzdem — die Norm beschreibt das Bauwerk, nicht den bewohnbaren Teil.

Abgrenzung zu Keller und Souterrain, Zahlenbeispiel WoFlV vs. DIN 277: Kriechkeller nach DIN 277.

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