Abstellraum

Raum zur Unterbringung von Hausrat, dessen Anrechnung von seiner Lage abhängt: innerhalb der Wohnung gehört er zur Wohnfläche, außerhalb — im Keller oder auf dem Dachboden — ist er Zubehörraum und zählt nicht.

Die Wohnflächenverordnung schließt ausdrücklich nur Abstellräume außerhalb der Wohnung aus. In der Praxis wird dafür darauf abgestellt, ob der Raum erreichbar ist, ohne die Wohnung zu verlassen. Ein begehbarer Schrankraum hinter einer Zimmertür zählt damit voll mit, das Kellerabteil im selben Haus gar nicht — obwohl beide dieselbe Funktion erfüllen.

Gegenüber dem Hauswirtschaftsraum liegt der Unterschied allein in der Ausstattung, nicht in der Anrechnung: Beide folgen derselben Innen-außen-Regel. Anders verhält es sich bei Waschküchen und Heizungsräumen, die die Verordnung unabhängig von ihrer Lage ausschließt.

Für Käufer ist das ein konkreter Prüfpunkt, weil sich hier zwei Berechnungen desselben Objekts systematisch unterscheiden können. Werden ein sechs Quadratmeter großer Abstellraum neben der Küche und ein gleich großes Kellerabteil beide mitgezählt, ist die Wohnfläche um sechs Quadratmeter zu hoch angesetzt — bei einer Siebzig-Quadratmeter-Wohnung fast ein Zehntel. Vor Vertragsschluss lohnt deshalb ein Blick in die Raumaufstellung, nicht nur auf die Endsumme.

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