WEG-Verwalter (Hausverwaltung)

Der WEG-Verwalter ist die von der Eigentümerversammlung durch Beschluss bestellte Person oder Firma, die das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet, Beschlüsse ausführt sowie Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung erstellt.

Von der Sondereigentums- oder Mietverwaltung ist er strikt zu trennen: Diese betreut die einzelne vermietete Einheit — Mietvertrag, Mieterwechsel, Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter. Der WEG-Verwalter ist ausschließlich für das Gemeinschaftliche zuständig. Dieselbe Firma kann beides übernehmen, es sind dann aber zwei getrennte Verträge mit unterschiedlichen Auftraggebern: einmal die Gemeinschaft, einmal der einzelne Eigentümer.

Für Eigentümer, Makler und Planer ist die Hausverwaltung die erste Adresse, wenn Unterlagen fehlen: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Beschluss-Sammlung und Abrechnungen liegen dort in der Regel gebündelt vor. Bestellt wird der Verwalter befristet; über Verlängerung oder Wechsel entscheidet erneut die Versammlung.

Ein häufiger Grenzfall: Auch die Verwaltung hat oft nur Kopien der Ursprungspläne, und bei älteren Objekten fehlen Aufteilungspläne ganz. Dann führt der Weg über die Bauakte der Bauaufsichtsbehörde oder über ein neues Aufmaß der betroffenen Einheiten. Diesen Zeitbedarf sollte einplanen, wer einen Umbau oder Verkauf vorbereitet.

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