Jahresabrechnung (WEG)
Die Jahresabrechnung ist die vom Verwalter erstellte Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr, aus der sich für jede Einheit eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergibt.
Sie ist das Gegenstück zum Wirtschaftsplan: Der Plan schätzt die Kosten des kommenden Jahres, die Abrechnung stellt die tatsächlichen daneben. Beschlossen wird dabei seit der WEG-Reform 2020 nicht mehr das Zahlenwerk selbst, sondern nur noch die Abrechnungsspitze — also die Nachschüsse beziehungsweise die Anpassung der geleisteten Vorschüsse.
Ebenfalls zu trennen ist sie von der Betriebskostenabrechnung, die ein vermietender Eigentümer seinem Mieter stellt. Diese enthält nur die umlagefähigen Positionen; Zuführungen zur Erhaltungsrücklage, Verwaltervergütung und Instandsetzungen am gemeinschaftlichen Eigentum bleiben beim Eigentümer und dürfen nicht weitergereicht werden.
Beim Verkauf und bei der Finanzierung gehören die letzten Jahresabrechnungen zu den Standardunterlagen. Käufer und Banken lesen daraus den Rücklagenstand, beschlossene Sonderumlagen und den tatsächlichen Instandhaltungsaufwand — eine Gemeinschaft, die jahrelang unter dem geplanten Ansatz geblieben ist, hat den Sanierungsstau meist nur verschoben.
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