Aufteilungsplan

Bauzeichnung, die zeigt, welche Räume zu welcher Eigentumseinheit gehören — Pflichtanlage zur Teilungserklärung, mit Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht versehen.

Der Aufteilungsplan besteht aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten des gesamten Gebäudes, in denen jede Einheit — Wohnung, Kellerabteil, Stellplatz — mit einer eigenen Nummer gekennzeichnet ist. Diese Nummern sind die Referenz, auf die sich die Teilungserklärung und später jeder einzelne Grundbucheintrag bezieht.

Er wird der Bauaufsichtsbehörde zusammen mit dem Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung vorgelegt; genehmigt sie den Plan, versieht sie ihn mit einem Bescheinigungsvermerk. Erst dieser bescheinigte Plan wird Teil der notariellen Teilungserklärung und damit rechtsverbindliche Grundlage für die Wohnungsgrundbücher.

Zu unterscheiden ist der Aufteilungsplan vom Grundriss im üblichen Sinn: Ein normaler Verkaufsgrundriss zeigt eine Wohnung, der Aufteilungsplan zeigt zwingend das gesamte Gebäude mit allen Einheiten in einem Zug — nur so lässt sich prüfen, dass die Nummerierung lückenlos ist und keine Fläche doppelt oder gar nicht zugeordnet wurde.

Maßgetreue Grundrisse als Basis für einen Aufteilungsplan: Grundrisse beauftragen.

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