Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist der Zusammenschluss aller Eigentümer einer nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Immobilie — sie entscheidet gemeinsam über das gemeinschaftliche Eigentum.

Eine WEG entsteht erst durch die Teilungserklärung, die ein Gebäude rechtlich in einzelne Sondereigentums-Einheiten aufteilt; der zugehörige Aufteilungsplan ist deren zeichnerische Grundlage und weist jede Einheit eindeutig aus. Ohne beide Dokumente gibt es rechtlich kein Wohnungseigentum, sondern nur Miteigentum am ganzen Gebäude.

Praktisch relevant wird die WEG etwa, wenn eine einzelne Eigentümerin oder ein einzelner Eigentümer eine bauliche Veränderung oder Nutzungsänderung der eigenen Einheit plant: Je nach Maßnahme braucht es dafür einen Beschluss der Eigentümerversammlung, nicht nur die eigene Entscheidung.

Verwaltet wird das gemeinschaftliche Eigentum meist durch eine bestellte Hausverwaltung, während die WEG selbst über die Eigentümerversammlung entscheidet — Mehrheitsbeschlüsse binden dabei auch Eigentümer, die dagegen gestimmt haben, sofern das Beschlussverfahren ordnungsgemäß eingehalten wurde.

Grundrisse anfragen

Verbindlich, digital und ohne versteckte Kosten — jetzt grundrisse bei Planprofi24 beauftragen.