Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist das Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft: Sie entscheidet über Verwaltung, Erhaltung und bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum und wird vom Verwalter einberufen und geleitet.

Vom Verwalter ist sie klar zu trennen: Der Verwalter bereitet die Versammlung vor und führt ihre Beschlüsse aus, entscheiden darf er über das gemeinschaftliche Eigentum aber nicht. Umgekehrt entfaltet ein außerhalb der Versammlung eingeholtes Einverständnis einzelner Nachbarn keine Bindungswirkung — rechtlich zählt nur der in der Versammlung oder im Umlaufverfahren gefasste Beschluss.

Seit der WEG-Reform 2020 ist die Versammlung unabhängig von der Zahl der vertretenen Miteigentumsanteile beschlussfähig. Wiederholungsversammlungen wegen zu geringer Beteiligung entfallen damit; wer nicht erscheint und niemanden bevollmächtigt, wird von den Anwesenden überstimmt. Gefasste Beschlüsse binden auch die Gegenstimmen und spätere Käufer.

Für Eigentümer mit Umbauplänen ist die Versammlung die Station vor dem Bauantrag: Ein Dachgeschossausbau, eine Gaube oder eine Balkonverglasung berührt das gemeinschaftliche Eigentum und braucht einen gestattenden Beschluss. Wer den Beschluss für rechtswidrig hält, muss ihn binnen eines Monats nach der Beschlussfassung gerichtlich anfechten — danach ist er bestandskräftig, auch wenn er inhaltlich fehlerhaft war.

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