Wandhöhe (WH)

Die Wandhöhe ist das in der jeweiligen Landesbauordnung definierte Höhenmaß einer Außenwand — gemessen von der Geländeoberfläche bis zum oberen Wandabschluss beziehungsweise bis zum Schnitt der Wand mit der Dachhaut.

Sie ist nicht dasselbe wie die Traufhöhe, auch wenn beide Maße oft verwechselt werden. Die Traufhöhe ist ein Begriff der Höhenfestsetzungen im Bebauungsplan und bezieht sich auf die Traufe. Die Wandhöhe ist bauordnungsrechtlich definiert und dient als Rechengröße für die Abstandsflächen. Bei einem einfachen Satteldach liegen beide Werte dicht beieinander, bei Attika, Staffelgeschoss oder Pultdach fallen sie deutlich auseinander.

Weil sich die Tiefe der Abstandsfläche als Bruchteil der Wandhöhe ergibt, wirkt sich jede Änderung der Höhe unmittelbar auf den erforderlichen Grenzabstand aus. Wer aufstockt oder ein Dach anhebt, verschiebt damit auch die Abstandsflächen — häufig der eigentliche Grund, warum ein Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist.

Ein typischer Grenzfall ist die Hanglage: Da von der Geländeoberfläche aus gemessen wird, ergibt sich an der talseitigen Wand ein größeres Maß als an der bergseitigen. Welcher Geländebezug gilt — das natürliche oder ein im Bebauungsplan festgelegtes Gelände —, unterscheidet sich je nach Landesbauordnung und Festsetzung.

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