Abstandsfläche
Abstandsflächen sind die von Bebauung freizuhaltenden Flächen zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze — ihre Tiefe ergibt sich meist aus der Wandhöhe und ist Sache der jeweiligen Landesbauordnung.
Sie sichern Belichtung, Belüftung und Brandschutz zwischen benachbarten Gebäuden und verhindern, dass zu dicht an die Grenze gebaut wird. Die genaue Berechnung — meist ein Bruchteil der Wandhöhe mit einem landesrechtlich festgelegten Mindestmaß — unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland spürbar.
In der Praxis entscheiden oft Zentimeter: Ein Anbau, der die erforderliche Abstandsfläche knapp verfehlt, kann trotz an sich zulässiger Nutzung an dieser einen Vorgabe scheitern oder eine aufwändige Abweichung nötig machen — ein Grund, die Abstandsflächen vor der Entwurfsplanung zu prüfen, nicht erst danach.
Gemessen wird meist ab der tatsächlichen Wandhöhe bis zur Schnittlinie mit der Dachhaut, wobei Giebelseiten wegen der geringeren mittleren Höhe oft günstiger wegkommen als Traufseiten — ein Grund, warum sich die Ausrichtung eines Anbaus stark auf seine Genehmigungsfähigkeit auswirken kann.
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