Staffelgeschoss

Ein Staffelgeschoss ist ein oberstes Geschoss, das gegenüber den darunterliegenden Geschossen zurückgesetzt ist. Ob es als Vollgeschoss zählt, richtet sich nach der Landesbauordnung und wirkt sich damit auf die zulässige Geschossfläche aus.

Staffelgeschoss — oberstes Geschoss, gegenüber der Fassade zurückgesetzt Rücksprung Rücksprung Staffelgeschoss Obergeschoss Erdgeschoss Terrasse Terrasse Ob es als Vollgeschoss zählt, regelt die Landesbauordnung.
Staffelgeschoss — oberstes Geschoss, gegenüber der Fassade zurückgesetzt

Vom ausgebauten Dachgeschoss unterscheidet es sich in der Geometrie: Das Staffelgeschoss hat senkrechte Außenwände und in der Regel ein Flachdach, keine Schrägen. Der Rücksprung schafft auf den zurückgesetzten Seiten eine Dachterrasse, die optisch die Wirkung des Gebäudes mildert — genau das ist der städtebauliche Zweck der Festsetzung.

Für die Genehmigung ist entscheidend, ob das Geschoss als Vollgeschoss gilt. Die Landesbauordnungen knüpfen das an Höhe und Flächenanteil; fällt das Staffelgeschoss darunter, bleibt es bei der zulässigen Zahl der Vollgeschosse außen vor. Ist der Rücksprung zu gering ausgeführt, kippt die Einordnung — und das Vorhaben überschreitet die festgesetzte Geschosszahl.

Käufer begegnen dem Begriff im Exposé und in der Teilungserklärung, oft als Penthouse. Für die Wohnfläche ist die Bauform günstig, weil keine Dachschrägen anzurechnen sind; die zugehörige Dachterrasse zählt dagegen nur anteilig.

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