Verwalterzustimmung (§ 12 WEG)
Die Verwalterzustimmung ist die Zustimmung des Verwalters zum Verkauf einer Eigentumswohnung, die viele Teilungserklärungen als Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG vorsehen; verweigert werden darf sie nur aus wichtigem Grund.
Zu unterscheiden ist sie von der Verwalterbescheinigung, die Notare und Banken häufig parallel anfordern: Diese bestätigt lediglich Hausgeldstand, Rücklage und laufende Sonderumlagen. Die Zustimmung nach § 12 WEG dagegen ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung der Eigentumsübertragung und wird in beglaubigter Form für das Grundbuchamt benötigt. Eine Bonitätsprüfung des Käufers ist sie nicht.
Im Verkaufsablauf ist sie ein typischer Zeitfresser: Ohne die Erklärung wird die Eigentumsumschreibung nicht vollzogen, und je nach Verwalter vergehen dafür Wochen. Verkäufer sollten schon bei der Unterlagenzusammenstellung prüfen, ob die Teilungserklärung eine solche Beschränkung enthält, und die Zustimmung früh anfordern — viele Verwaltungen berechnen dafür ein gesondertes Entgelt.
Ein wichtiger Grund für eine Verweigerung liegt nur in der Person des Erwerbers, etwa bei erkennbarer Zahlungsunfähigkeit; Meinungsverschiedenheiten in der Gemeinschaft genügen nicht. Die Eigentümer können die Beschränkung außerdem durch Beschluss aufheben und im Grundbuch löschen lassen — dann entfällt sie für alle künftigen Verkäufe.
Bereit für Ihr Projekt?
Von Wohnflächenberechnungen und Grundrissen bis zu Bauanträgen und Nutzungsänderungen – deutschlandweit, schnell und unkompliziert online anfragen.
