Teilungserklärung
Notariell beurkundete Erklärung, mit der ein Gebäude rechtlich in einzelne Eigentumswohnungen (Sondereigentum) und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt wird — Grundlage für Wohnungseigentum nach WEG.
Die Teilungserklärung ist der rechtliche Gründungsakt einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie legt fest, welche Räume als Sondereigentum einer bestimmten Wohnung zugeordnet sind, was Gemeinschaftseigentum bleibt (Treppenhaus, Dach, tragende Wände) und regelt über die Gemeinschaftsordnung häufig auch Stimmrechte, Kostenverteilung und Nutzungsrechte.
Vorausgesetzt wird technisch die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht und der dazugehörige Aufteilungsplan — ohne beide beurkundet kein Notar eine Teilungserklärung wirksam. Erst mit ihrer Eintragung entstehen die einzelnen Wohnungsgrundbücher, in denen jede Eigentumswohnung separat gehandelt, belastet und verkauft werden kann.
Eine spätere Änderung ist keine Formsache: Sie erfordert grundsätzlich die notarielle Zustimmung aller Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, deren Rechte berührt sind — anders als ein einfacher WEG-Beschluss, der mit Mehrheit gefasst werden kann. Wer nachträglich Dachgeschossflächen ausbauen und einer Einheit zuschlagen will, muss deshalb regelmäßig die Teilungserklärung selbst ändern lassen, nicht nur einen Umbau genehmigen lassen.
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