Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten ist die schriftlich begründete Wertermittlung eines Sachverständigen nach den Regeln der ImmoWertV, die den Verkehrswert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag nachvollziehbar herleitet.

Es beschreibt Grundstück, Gebäude, Rechte und Belastungen, begründet die Wahl des Wertermittlungsverfahrens und legt jede Eingangsgröße offen: Bodenrichtwert, Flächen, Baujahr, Restnutzungsdauer sowie sämtliche Zu- und Abschläge. Der Umfang reicht je nach Anlass von wenigen bis zu weit über hundert Seiten.

Der Unterschied zur kostenlosen Werteinschätzung eines Maklers liegt nicht im Preis, sondern in der Nachweisfunktion: Die Einschätzung ist eine Vermarktungshilfe, das Kurzgutachten eine verkürzte Herleitung für den internen Gebrauch. Erst das vollständige Gutachten eines geeigneten — meist öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten — Sachverständigen wird gegenüber Gericht, Finanzamt und Miterben regelmäßig als Nachweis anerkannt.

Typische Anlässe sind Erbauseinandersetzung, Scheidung, Schenkung und Streit über einen Steuerwert. Für die Erstellung fordert der Sachverständige regelmäßig Grundriss, Wohnflächenberechnung und Aufmaß an. Fehlen diese Unterlagen, muss er die Flächen selbst erheben oder schätzen — beides verteuert das Gutachten und schwächt seine Belastbarkeit.

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