ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung)

Die Immobilienwertermittlungsverordnung regelt bundeseinheitlich die Grundsätze und Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken; die geltende Fassung ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Sie führte die zuvor getrennten Richtlinien für Vergleichs-, Ertrags- und Sachwert in einem Regelwerk zusammen und bestimmt, welche Daten der Gutachterausschüsse — Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze, Vergleichs- und Sachwertfaktoren — in welcher Weise in die Bewertung eingehen. Für die Gutachterausschüsse ist sie verbindlich; darüber hinaus ist sie der anerkannte Maßstab, an dem sich Gerichte, Finanzämter und private Sachverständige orientieren.

Der Unterschied zur Wohnflächenverordnung ist grundlegend: Die WoFlV bestimmt, wie eine Fläche gemessen und angerechnet wird, die ImmoWertV, wie aus Fläche, Lage und Zustand ein Wert entsteht. Die eine liefert die Eingangsgröße, die andere das Verfahren.

Für Eigentümer wird die Verordnung dort greifbar, wo sie ein Ergebnis erklärt: Weicht ein Gutachten deutlich von der eigenen Erwartung ab, liegt die Ursache fast immer in einer ImmoWertV-Größe — dem angesetzten Bodenrichtwert, der Restnutzungsdauer oder dem Faktor zur Marktanpassung.

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