Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein unabhängiges Gremium bei Kommune, Kreis oder Land, das nach dem Baugesetzbuch die Kaufpreissammlung aller notariellen Kaufverträge führt und daraus die für die Wertermittlung erforderlichen Daten ableitet.

Grundlage seiner Arbeit ist die Pflicht der Notare, jeden beurkundeten Kaufvertrag an die Geschäftsstelle des Ausschusses zu übersenden. Aus dieser lückenlosen Sammlung tatsächlich gezahlter Preise entstehen Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze, Sachwert- und Vergleichsfaktoren sowie der jährliche Grundstücksmarktbericht.

Vom freiberuflichen Sachverständigen unterscheidet ihn die Rolle: Der Ausschuss erzeugt in erster Linie die Marktdaten, mit denen andere rechnen, und erstattet Verkehrswertgutachten nur auf Antrag. Sein Gutachten bindet niemanden, gilt bei Gerichten und Finanzämtern aber als besonders belastbar, weil es aus der amtlichen Datengrundlage stammt.

Praktisch relevant wird er überall dort, wo belastbare Zahlen gebraucht werden: Bodenrichtwertauskunft für die Grundsteuererklärung, Auszug aus der Kaufpreissammlung für vergleichbare Objekte, ein neutrales Gutachten im Erbfall, wenn Miterben sich über den Wert streiten. Die Bodenrichtwerte selbst sind in den meisten Ländern kostenfrei online abrufbar, Einzelauskünfte und Gutachten dagegen gebührenpflichtig.

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