Überbaubare Grundstücksfläche (Baufenster)

Die überbaubare Grundstücksfläche ist der durch Baugrenzen, Baulinien oder Bebauungstiefen abgegrenzte Bereich eines Grundstücks, innerhalb dessen Gebäude errichtet werden dürfen — umgangssprachlich Baufenster.

Das Baufenster als überbaubare Grundstücksfläche zwischen Baugrenzen und Baulinie Baufenster überbaubare Grundstücksfläche Baugrenze Baulinie nicht überbaubar Straße Baugrenze nicht überschreiten Baulinie zwingend anbauen nur innerhalb des Baufensters darf gebaut werden
Das Baufenster als überbaubare Grundstücksfläche zwischen Baugrenzen und Baulinie

Die Linien sind die Festsetzung, die Fläche dazwischen das Ergebnis: Eine Baugrenze darf nicht überschritten werden, auf einer Baulinie muss gebaut werden. Vom Maß der baulichen Nutzung ist das zu trennen — Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl begrenzen, wie viel gebaut werden darf, das Baufenster nur, wo. Garagen, Nebenanlagen und untergeordnete Bauteile können nach den Festsetzungen des Plans auch außerhalb zulässig sein.

Ausführlich erklärt: Bebauungsplan lesen und verstehen.

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