Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, wie viel auf einem Grundstück gebaut werden darf — über Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Baumassenzahl, Zahl der Vollgeschosse und Höhe der baulichen Anlagen.
Anders als die Art der baulichen Nutzung sagt es nichts darüber aus, wofür gebaut werden darf. Auch mit der überbaubaren Grundstücksfläche ist es nicht zu verwechseln: Diese bestimmt, wo auf dem Grundstück Gebäude stehen dürfen, das Maß dagegen, wie groß und wie hoch sie insgesamt ausfallen dürfen.
Der Begriff ist eine Überschrift, keine eigene Kennzahl. Im Bebauungsplan steht er über der Nutzungsschablone; welche Werte darunter tatsächlich festgesetzt sind, unterscheidet sich von Plan zu Plan. Nicht jede Gemeinde schöpft alle Möglichkeiten aus — häufig genügen ihr Grundflächenzahl und Zahl der Vollgeschosse.
Bei Anbau und Aufstockung liegt hier die eigentliche Grenze. Ein Grundstück kann seine Grundflächenzahl bereits ausgeschöpft haben, während die Geschossflächenzahl noch Luft lässt — dann ist in die Höhe planbar, in die Fläche nicht. Umgekehrt nützt freie Grundfläche wenig, wenn die zulässige Zahl der Vollgeschosse erreicht ist.
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