Baugrenze
Linie im Bebauungsplan, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt — ein Gebäude darf sie nicht überschreiten, aber dahinter zurückbleiben.
Die Baugrenze markiert gemeinsam mit gegebenenfalls vorhandenen Baulinien das sogenannte Baufenster: den Bereich, innerhalb dessen ein Gebäude errichtet werden darf. Anders als bei einer Baulinie besteht bei der Baugrenze keine Pflicht, bis an sie heranzubauen — ein Gebäude darf frei innerhalb des Baufensters positioniert werden, solange es die Grenze nicht überschreitet.
Ein Entwurf, der über die Baugrenze hinausragt, ist zunächst unzulässig, selbst wenn Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl eingehalten sind — beide Kennzahlen und die Baugrenze müssen unabhängig voneinander erfüllt sein. Ausnahmen und Befreiungen sind über §31 BauGB möglich, aber nicht garantiert.
Nicht jedes Bauteil zählt für die Baugrenzen-Prüfung gleich: Untergeordnete Bauteile wie Dachüberstände, Gesimse oder kleine Erker dürfen nach den meisten Landesbauordnungen geringfügig über die Baugrenze hinausragen, ohne dass dafür eine Befreiung nötig wäre. Wie großzügig diese Ausnahme ausfällt, regelt die jeweilige Landesbauordnung unterschiedlich.
Baufenster und Bebauungsplan gemeinsam gelesen: Bebauungsplan lesen und verstehen.
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