Teilungsvermessung
Die Teilungsvermessung ist die Katastervermessung, mit der ein Flurstück in zwei oder mehr neue Flurstücke zerlegt wird — Voraussetzung dafür, dass eine Teilfläche eigenständig verkauft, bebaut und im Grundbuch gebucht werden kann.
Nicht zu verwechseln ist sie mit der Teilungserklärung: Die teilt ein Gebäude in Wohnungs- und Teileigentum auf und wird notariell beurkundet, die Teilungsvermessung teilt den Boden und wird im Kataster vollzogen. Durchführen dürfen sie nur die Katasterbehörde oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur.
Der Ablauf ist dabei immer gleich: neue Grenze festlegen, vermessen, abmarken, im Kataster fortführen. Erst danach existieren die neuen Flurstücke als buchbare Einheiten, auf die sich ein Kaufvertrag beziehen kann — wer zu früh verkauft, hat kein bestimmbares Grundstück. Die Teilung selbst ist heute vielerorts nicht mehr gesondert genehmigungspflichtig, darf aber keine baurechtswidrigen Zustände schaffen.
Genau daran scheitern viele Vorhaben: Wer den hinteren Gartenteil als Bauplatz abtrennt, muss prüfen, ob die Abstandsflächen des Altbaus danach noch auf dem eigenen Flurstück liegen und ob die neue Parzelle erschlossen ist. Sonst entsteht ein Grundstück, das sich nicht bebauen lässt.
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