Flurstück
Ein Flurstück ist die kleinste amtlich vermessene Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters, eindeutig bezeichnet durch Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer.
Umgangssprachlich wird es mit dem Grundstück gleichgesetzt, deckungsgleich ist beides jedoch nicht: Ein Grundstück im Sinne des Grundbuchs kann aus mehreren Flurstücken bestehen, die dort unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis gebucht sind. Eigentümer begegnen der Flurstücksnummer im Kaufvertrag, im Grundbuchauszug, in der Grundsteuererklärung und auf jedem amtlichen Lageplan. Verändern lässt sich der Zuschnitt eines Flurstücks nicht durch eine Vereinbarung, sondern nur durch eine Katastervermessung.
Ausführlich erklärt: Flurkarte und Liegenschaftskataster.
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