Katastervermessung

Eine Katastervermessung ist eine hoheitliche Vermessung, deren Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen wird. Dazu zählen Grenzvermessung, Teilungsvermessung und Gebäudeeinmessung.

Davon zu trennen ist die Ingenieurvermessung: Bestandsaufmaß, Aufmaßskizze, Geländeaufnahme oder die Massenermittlung für eine Baustelle. Sie kann technisch genauso genau sein, hat aber keinerlei katasterrechtliche Wirkung. Wer sein Haus millimetergenau aufmessen lässt, ändert damit keine einzige Zahl im Kataster — und wer eine Grenze verbindlich geklärt haben will, kommt mit einem privaten Aufmaß nicht weiter.

Durchführen dürfen Katastervermessungen nur die Katasterbehörde oder, wo das Landesrecht das vorsieht, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Das Ergebnis wird als Fortführung in Kataster und Flurkarte übernommen und wirkt bei neu entstandenen Flurstücken bis ins Grundbuch. Anlass ist meist der Verkauf einer Teilfläche, ein Neubau, ein Zaun an der Grenze oder Streit über den Grenzverlauf.

Ein Grenzfall aus der Praxis: Ein Käufer stellt fest, dass die Garage laut Flurkarte über die Grundstücksgrenze ragt. Nachrechnen lässt sich das mit einem privaten Aufmaß — rechtlich klären und im Kataster festhalten lässt es sich nur über eine Grenzvermessung.

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