Sondereigentum

Sondereigentum ist der Teil einer aufgeteilten Immobilie, der einer einzelnen Eigentümerin oder einem Eigentümer allein gehört — die im Aufteilungsplan bezeichneten Räume einer Einheit samt bestimmter zugehöriger Bauteile.

Sondereigentum — die Räume einer Einheit im Schnitt durch ein Mehrfamilienhaus Grundstück Dach Treppenhaus Wohnung 3 Wohnung 4 Wohnung 1 Wohnung 2 Sondereigentum Gemeinschaftseigentum die im Aufteilungsplan bezeichneten Räume einer Einheit
Sondereigentum — die Räume einer Einheit im Schnitt durch ein Mehrfamilienhaus

Welche Räume zu welcher Einheit gehören, ergibt sich aus dem Aufteilungsplan, in dem jede Einheit eine eigene Nummer trägt. Zum Sondereigentum zählen etwa Innentüren, nichttragende Innenwände, Bodenbeläge und Sanitärobjekte innerhalb der Einheit. Nicht dazu gehören Bauteile, die für Bestand und Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind oder das äußere Erscheinungsbild prägen: Tragende Wände, Decken, Fenster und Fassade bleiben Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie ausschließlich einer Wohnung dienen.

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes kann Sondereigentum auch an Freiflächen wie Stellplätzen oder Gartenflächen begründet werden. Davon zu unterscheiden ist das Sondernutzungsrecht: Dort bleibt die Fläche Gemeinschaftseigentum, allein die Nutzung liegt exklusiv bei einer Einheit.

Praktisch entscheidet die Grenze des Sondereigentums, ob ein Umbau allein Sache des Eigentümers ist oder einen Beschluss der Gemeinschaft braucht. Eine nichttragende Trennwand zu entfernen ist meist unkritisch; sobald eine tragende Wand, ein Fenster oder ein Leitungsstrang betroffen ist, wird daraus eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum.

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