Sanierungsgebiet

Ein Sanierungsgebiet ist ein von der Gemeinde durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegtes Gebiet mit städtebaulichen Missständen; dort werden Bauvorhaben und bestimmte Rechtsgeschäfte zusätzlich sanierungsrechtlich genehmigungspflichtig.

Die Zielrichtung trennt es von der Erhaltungssatzung: Das Sanierungsrecht will ein Gebiet innerhalb eines befristeten Zeitraums verändern und aufwerten, die Erhaltungssatzung will einen Zustand bewahren. Entsprechend endet ein Sanierungsgebiet mit der Aufhebung der Satzung, während eine Erhaltungssatzung auf Dauer angelegt ist.

Für Verkäufer und Käufer ist das unmittelbar spürbar. Im umfassenden Sanierungsverfahren trägt das Grundbuchamt einen Sanierungsvermerk ein, der im Grundbuchauszug sichtbar wird. Der Kaufvertrag und die Auflassung brauchen dann eine sanierungsrechtliche Genehmigung der Gemeinde, ebenso Umbauten, Nutzungsänderungen und langfristige Mietverträge. Wird die Sanierung abgeschlossen, kann für die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung ein Ausgleichsbetrag fällig werden.

Ein häufiger Fehler beim Verkauf: Der Sanierungsvermerk wird als Altlast im Grundbuch abgetan und nicht offengelegt. Tatsächlich verzögert die fehlende Genehmigung die Eigentumsumschreibung, und die Frage, wer den späteren Ausgleichsbetrag trägt, gehört in den Kaufvertrag. Für Modernisierungen im Gebiet kommen im Gegenzug erhöhte steuerliche Abschreibungen in Betracht.

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