Baugesetzbuch (BauGB)
Das Baugesetzbuch ist das Bundesgesetz des Bauplanungsrechts. Es regelt die Bauleitplanung — Flächennutzungsplan und Bebauungsplan — und bestimmt, ob und wofür ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf.
Es beantwortet damit das Ob und das Was, nicht das Wie. Welche Abstandsflächen einzuhalten sind, wie hoch ein Aufenthaltsraum sein muss und welches Verfahren der Bauantrag durchläuft, steht in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Bauplanungsrecht ist Bundesrecht, Bauordnungsrecht ist Landesrecht — beides wird im selben Genehmigungsverfahren geprüft.
Für Eigentümer wird diese Zweiteilung meist erst im Ablehnungsbescheid sichtbar, weil dort Vorschriften aus beiden Regelwerken nebeneinander zitiert werden. Welche Seite betroffen ist, entscheidet über den weiteren Weg: Ein planungsrechtlicher Konflikt lässt sich allenfalls über eine Befreiung lösen, ein bauordnungsrechtlicher oft schon durch Umplanung.
Zum Baugesetzbuch gehören auch die Auffangregeln für Grundstücke ohne Bebauungsplan: das Einfügen in die vorhandene Umgebungsbebauung im Innenbereich und die deutlich engeren Voraussetzungen im Außenbereich. Ein Grundstück am Ortsrand kann deshalb erschlossen, groß und günstig sein und trotzdem nicht bebaubar.
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