Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug ist ein amtlicher Ausdruck aus dem Grundbuch und weist Eigentum, Lasten und Rechte an einem Grundstück nach — erhältlich beim zuständigen Amtsgericht, meist nur bei berechtigtem Interesse.

Er gliedert sich in Bestandsverzeichnis (Lage und Größe des Grundstücks), Abteilung I (Eigentümer), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte) und Abteilung III (Grundschulden und Hypotheken). Für Verkauf oder Finanzierung verlangen Banken und Notare ihn praktisch immer, meist nicht älter als wenige Wochen.

Leicht zu verwechseln ist er mit dem Liegenschaftskataster: Das Grundbuch beantwortet, wem ein Grundstück gehört und welche Lasten darauf liegen, das Kataster dagegen, wie es tatsächlich aussieht — Grenzverlauf, Fläche, Bebauung. Für einen vollständigen Überblick vor einem Verkauf braucht man in der Regel beide Dokumente.

Für die meisten Zwecke genügt ein einfacher Auszug; Notare und manche Behörden verlangen dagegen einen beglaubigten Auszug mit amtlicher Bestätigung der Richtigkeit. Anfordern kann ihn online über das jeweilige Landesjustizportal oder direkt beim Amtsgericht, wer ein berechtigtes Interesse nachweist — etwa als Eigentümer, Käufer oder finanzierende Bank.

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