Reines Wohngebiet (WR)

Das reine Wohngebiet ist der strengste Wohn-Baugebietstyp der Baunutzungsverordnung: Zulässig sind grundsätzlich nur Wohngebäude, alles andere kommt allenfalls ausnahmsweise in Betracht.

Der Unterschied zum allgemeinen Wohngebiet liegt weniger im Katalog der Nutzungen als in ihrer Rangfolge: Läden und nicht störende Handwerksbetriebe zur Deckung des täglichen Bedarfs der Gebietsbewohner sind hier Ausnahme, dort Regelfall. Über eine Ausnahme entscheidet die Behörde im Einzelfall — einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Für Eigentümer ist WR damit die härteste planungsrechtliche Schranke einer Nutzungsänderung. Wer eine Wohnung zu Büro, Praxis oder Ladenlokal umnutzen will, scheitert regelmäßig schon an der Art der baulichen Nutzung, unabhängig davon, wie gering der bauliche Aufwand wäre.

Abzugrenzen ist das von der freiberuflichen Tätigkeit in der eigenen Wohnung, die auch im reinen Wohngebiet in gewissem Umfang zulässig bleibt. Die Grenze verläuft dort, wo der Betrieb die Wohnnutzung prägt — etwa durch nennenswerten Publikumsverkehr, Beschäftigte oder eine eigene, abgetrennte Betriebsfläche. Das Arbeitszimmer eines Architekten bleibt damit unproblematisch, das Büro mit drei Angestellten und eigenem Eingang nicht mehr.

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