Allgemeines Wohngebiet (WA)

Das allgemeine Wohngebiet ist ein Baugebietstyp der Baunutzungsverordnung, der vorwiegend dem Wohnen dient, daneben aber der Gebietsversorgung dienende Läden, Gaststätten und nicht störende Handwerksbetriebe allgemein zulässt.

Gegenüber dem reinen Wohngebiet ist es deutlich offener: Was dort allenfalls ausnahmsweise möglich ist, gehört hier zum zulässigen Regelfall. Ein Wohngebiet bleibt es trotzdem — sonstige Gewerbebetriebe kommen nur ausnahmsweise und nur, soweit sie nicht stören, in Betracht. Für die Gleichrangigkeit von Wohnen und Gewerbe steht erst das Mischgebiet.

WA ist der häufigste Gebietstyp in deutschen Bebauungsplänen und damit das Kürzel, das Eigentümer am öftesten in ihrer Nutzungsschablone finden. Es entscheidet mit darüber, ob eine Praxis, ein Büro oder eine kleine Werkstatt im eigenen Haus genehmigungsfähig ist.

Der Bebauungsplan kann die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen allerdings einschränken oder ganz ausschließen; der Blick in den Textteil ist deshalb Pflicht. Ein Grenzfall ist die Ferienwohnung: Sie ist keine Dauerwohnnutzung und wird je nach Umfang, Zuschnitt und örtlicher Lage unterschiedlich beurteilt — eine einzelne vermietete Einliegerwohnung wird anders bewertet als ein ganzes Haus im Kurzzeitvermietungsbetrieb.

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