Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Die Baunutzungsverordnung ist die bundesrechtliche Verordnung, die die Baugebietstypen und die dort zulässigen Nutzungen ebenso festlegt wie Maß der baulichen Nutzung und Bauweise; Bebauungspläne verweisen mit Kürzeln wie WR, WA oder MI lediglich auf sie.

Vom Baugesetzbuch unterscheidet sie sich in der Flughöhe: Das Gesetz regelt Planung und Zulässigkeit im Grundsatz, die Verordnung liefert das Vokabular, mit dem eine Gemeinde ihren Bebauungsplan schreibt. Ohne sie bleiben dessen Buchstaben und Zahlen unlesbar.

Sie ist zugleich die Rechtsquelle hinter Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl. Zu beachten ist die Fassung, auf die der jeweilige Plan Bezug nimmt — ältere Bebauungspläne gelten mit der zu ihrer Zeit maßgeblichen Fassung fort, sodass zwei Pläne dasselbe Kürzel unterschiedlich ausfüllen können.

Praktisch wird das bei Nutzungsänderungen: Ein Ladenlokal oder eine Praxis im reinen Wohngebiet beurteilt sich anders als dasselbe Vorhaben im Mischgebiet, wo gewerbliche Nutzung von vornherein vorgesehen ist. Im Wohngebiet braucht es dafür eine Ausnahme oder Befreiung — oder das Vorhaben bleibt unzulässig.

Bauantrag anfragen

Verbindlich, digital und ohne versteckte Kosten — jetzt bauantrag bei Planprofi24 beauftragen.