Qualifizierter Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan ist qualifiziert, wenn er mindestens Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen und zu den örtlichen Verkehrsflächen enthält.

Fehlt auch nur eines dieser vier Elemente, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. Dessen Festsetzungen gelten zwar ebenfalls, reichen zur Beurteilung eines Vorhabens aber nicht aus: Ergänzend wird geprüft, ob sich das Vorhaben in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt beziehungsweise ob es im Außenbereich ausnahmsweise zulässig ist.

Für Bauherren ist das der Unterschied zwischen zwei Arbeitsweisen. Beim qualifizierten Plan genügt im Kern der Abgleich des Entwurfs mit den Festsetzungen. Beim einfachen Plan muss zusätzlich die Nachbarschaft ausgewertet werden — Gebäudehöhen, Grundflächen, Nutzungen der Umgebung —, was Aufwand und Prognoserisiko spürbar erhöht.

Auch das Verfahren hängt daran: Die Genehmigungsfreistellung setzt in den Landesbauordnungen typischerweise einen qualifizierten Bebauungsplan voraus. Ältere Pläne enthalten häufig keine Festsetzung zu den örtlichen Verkehrsflächen und sind deshalb trotz detailliert wirkender Planzeichnung nur einfache Bebauungspläne. Ob ein Plan qualifiziert ist, entscheidet also sein Inhalt, nicht sein Alter oder sein Umfang.

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