Genehmigungsfreistellung
Verfahren, bei dem ein Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans ohne Baugenehmigung ausgeführt werden darf, sofern die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzten Frist erklärt, dass doch ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Unterlagen werden trotzdem eingereicht — es ergeht am Ende nur kein Bescheid. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, die Erschließung gesichert ist und kein Sonderbau vorliegt. Nicht zu verwechseln mit dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, das sehr wohl mit einer Baugenehmigung endet: Bei der Freistellung prüft niemand, die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften liegt vollständig bei Bauherr und Entwurfsverfasser. Die Einzelheiten regelt jede Landesbauordnung eigenständig.
Ausführlich erklärt: Bauantrag oder Genehmigungsfreistellung?.
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