Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein freiberuflich tätiger Vermessungsingenieur, dem der Staat hoheitliche Befugnisse übertragen hat: Er darf Katastervermessungen mit derselben amtlichen Wirkung durchführen wie die Katasterbehörde.
Das unterscheidet ihn von einem Vermessungs- oder Ingenieurbüro ohne Bestellung, das zwar messen darf — Bestandsaufmaß, Massenermittlung, Geländeaufnahme —, dessen Ergebnisse aber nicht in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Ebenso wenig ersetzt ihn ein Architekt: Bauvorlageberechtigung und hoheitliche Vermessungsbefugnis sind zwei verschiedene Dinge. Welche Aufgaben ÖbVI übernehmen und ob es sie in einem Land überhaupt gibt, regeln die Vermessungsgesetze der Länder; teilweise liegen Katastervermessungen ausschließlich bei der staatlichen Vermessungsverwaltung.
Für Eigentümer beantwortet der Begriff die häufigste Frage vor einem Bauvorhaben: Amtlicher Lageplan, Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung und die Teilung eines Grundstücks sind ÖbVI oder Katasterbehörde vorbehalten. Für Bauzeichnungen, Grundrisse oder eine Wohnflächenberechnung braucht es ihn dagegen nicht.
Ein Beispiel: Wer eine Baulücke im eigenen Garten abtrennen und verkaufen will, kommt für die Teilungsvermessung an einem ÖbVI beziehungsweise der Katasterbehörde nicht vorbei. Die Planung des Hauses, das dort später entstehen soll, darf ein Architekt oder ein bauvorlageberechtigtes Planungsbüro übernehmen.
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