Normalhöhennull (NHN)
Normalhöhennull (NHN) ist die amtliche Höhenbezugsfläche in Deutschland. Höhenangaben in Lageplänen, Bebauungsplänen und Baugenehmigungen werden als „m ü. NHN“ darauf bezogen.
NHN hat das ältere Bezugssystem Normalnull (NN) abgelöst. Die Zahlenwerte liegen nah beieinander, sind aber nicht identisch — Höhen aus alten Plänen lassen sich deshalb nicht ungeprüft mit aktuellen Festsetzungen vergleichen. Klar zu trennen ist NHN außerdem von den relativen Bauwerkshöhen: Die in Grundriss und Schnitt eingetragene Höhe ±0,00 bezeichnet die Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoss, also einen frei gewählten Bezugspunkt des Gebäudes. Erst die Angabe in NHN verankert ihn im Gelände.
Bebauungspläne setzen Höhen häufig absolut fest — Erdgeschossfußbodenhöhe, Traufhöhe oder Firsthöhe in Meter über NHN —, weil sie so unabhängig vom später aufgeschütteten Gelände überprüfbar bleiben. Der Lageplan zum Bauantrag führt die maßgeblichen Höhen deshalb in NHN.
Daraus folgt ein häufig unterschätzter Grenzfall: Wer Erde aufschüttet, um höher bauen zu können, gewinnt gegenüber einer NHN-Festsetzung nichts. Der Bezugspunkt liegt fest und wandert mit der Aufschüttung nicht mit.
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