Geschossflächenzahl

GFZ — Kennzahl im Bebauungsplan, die die Summe aller Geschossflächen ins Verhältnis zur Grundstücksfläche setzt. Eine GFZ von 0,8 erlaubt bei 600 m² Grundstück 480 m² Geschossfläche insgesamt.

Geschossflächenzahl 0,8 — die Summe aller Geschossflächen im Verhältnis zum Grundstück Geschossflächenzahl (GFZ) — Beispiel 0,8 Grundstück 600 m² 240 m² Grundfläche Lageplan 1. OG 240 m² + EG 240 m² 480 m² Geschossfläche 480 m² ÷ 600 m² = GFZ 0,8 Summe aller Geschossflächen ÷ Grundstücksfläche die GRZ begrenzt die überbaute Fläche, die GFZ alle Geschosse
Geschossflächenzahl 0,8 — die Summe aller Geschossflächen im Verhältnis zum Grundstück

Anders als die Grundflächenzahl, die nur die Ausdehnung im Erdgeschoss betrachtet, summiert die Geschossflächenzahl die Flächen aller Vollgeschosse eines Gebäudes. Bei einer GFZ von 0,8 und 600 Quadratmetern Grundstück stehen also 480 Quadratmeter Geschossfläche zur Verfügung — verteilt auf so viele Geschosse, wie die übrigen Festsetzungen (Zahl der Vollgeschosse, Höhenbegrenzung) erlauben.

Ein Bauherr kann diese Fläche entweder auf wenige große Geschosse oder mehrere kleinere verteilen, solange die Zahl der zulässigen Vollgeschosse nicht überschritten wird. Nicht als Vollgeschoss geltende Bereiche — etwa ein niedriges Dachgeschoss ohne ausreichenden Kniestock — fließen üblicherweise nicht oder nur teilweise in die GFZ-Berechnung ein.

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Bei GFZ 0,8 und 600 Quadratmetern Grundstück (480 m² Geschossfläche) ließe sich theoretisch ein zweigeschossiges Haus mit je 240 Quadratmetern bauen — die tatsächlich erreichbare Wohnfläche liegt darunter, weil Konstruktion, Treppenhaus und gegebenenfalls nicht vollwertige Dachgeschossflächen aus der Geschossfläche noch nicht herausgerechnet sind.

Zusammenspiel mit GRZ und Baufenster im Detail: Bebauungsplan lesen und verstehen.

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