Geschossflächenzahl
GFZ — Kennzahl im Bebauungsplan, die die Summe aller Geschossflächen ins Verhältnis zur Grundstücksfläche setzt. Eine GFZ von 0,8 erlaubt bei 600 m² Grundstück 480 m² Geschossfläche insgesamt.
Anders als die Grundflächenzahl, die nur die Ausdehnung im Erdgeschoss betrachtet, summiert die Geschossflächenzahl die Flächen aller Vollgeschosse eines Gebäudes. Bei einer GFZ von 0,8 und 600 Quadratmetern Grundstück stehen also 480 Quadratmeter Geschossfläche zur Verfügung — verteilt auf so viele Geschosse, wie die übrigen Festsetzungen (Zahl der Vollgeschosse, Höhenbegrenzung) erlauben.
Ein Bauherr kann diese Fläche entweder auf wenige große Geschosse oder mehrere kleinere verteilen, solange die Zahl der zulässigen Vollgeschosse nicht überschritten wird. Nicht als Vollgeschoss geltende Bereiche — etwa ein niedriges Dachgeschoss ohne ausreichenden Kniestock — fließen üblicherweise nicht oder nur teilweise in die GFZ-Berechnung ein.
Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Bei GFZ 0,8 und 600 Quadratmetern Grundstück (480 m² Geschossfläche) ließe sich theoretisch ein zweigeschossiges Haus mit je 240 Quadratmetern bauen — die tatsächlich erreichbare Wohnfläche liegt darunter, weil Konstruktion, Treppenhaus und gegebenenfalls nicht vollwertige Dachgeschossflächen aus der Geschossfläche noch nicht herausgerechnet sind.
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