Grundflächenzahl

GRZ — Kennzahl im Bebauungsplan, die angibt, welcher Anteil eines Grundstücks maximal überbaut werden darf. Eine GRZ von 0,4 erlaubt 40 % Bebauung.

Grundflächenzahl 0,4 — 40 Prozent des Grundstücks dürfen überbaut werden Grundflächenzahl (GRZ) — Beispiel 0,4 40 % überbaut Grundstück GRZ 0,4 200 m² überbaute Fläche 500 m² Grundstück überbaute Fläche ÷ Grundstücksfläche = GRZ nur die Grundfläche — die Geschosse zählt erst die GFZ
Grundflächenzahl 0,4 — 40 Prozent des Grundstücks dürfen überbaut werden

Die Grundflächenzahl setzt die zulässige überbaute Fläche ins Verhältnis zur gesamten Grundstücksfläche. Bei 600 Quadratmetern Grundstück und einer festgesetzten GRZ von 0,4 dürfen maximal 240 Quadratmeter überbaut werden — Garagen, Terrassen und Stellplätze zählen nach der Baunutzungsverordnung in der Regel mit, wenn auch teils nur anteilig, je nach Landesregelung.

Die GRZ begrenzt ausschließlich die Ausdehnung in der Fläche, nicht die Höhe — dafür ist die Geschossflächenzahl zuständig. Beide Kennzahlen zusammen mit der zulässigen Zahl der Vollgeschosse ergeben erst das vollständige Bild dessen, was auf einem Grundstück gebaut werden darf.

Die Baunutzungsverordnung erlaubt eine Überschreitung der GRZ durch Garagen, Stellplätze, Nebenanlagen und unterirdische Bauteile um bis zu 50 Prozent, sofern der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt — ein Detail, das bei der Planung von Garage plus Terrasse regelmäßig unterschätzt wird und im Zweifel zusätzlichen Spielraum verschafft.

GRZ, GFZ und die übrigen Maßfestsetzungen im Zusammenhang: Bebauungsplan lesen und verstehen.

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